Nr. 159. Geihäftsordnung für das Herrenhaus. 345
Hür diefe Beratung gelten alle für die Plenarberatungen (SS 33 bis 61) getroffenen
BVerimmungen. Zero bedilrfen Anträge und Abänderungsvorjchläge weder einer Unter
ftügung nod wieberholter Abftimmmg (SS 48, 49), und es fann in jedem Stadium der
Beratung Derweifung an eine Kommiffion befchlofien werten.
Nah dem Schluffe der erften Beratung veranlaßt der Präfident die Zufanmenftellung
der gefaßten Beihlüffe mit der Vorlage, falls Veränderungen derjelben ftattgefunden haben.
Diefe Zufammenftelluug bildet die Orundlage für die zweite Beratung. Haben keine Ber-
änderungen ftattgefunden, jo wird der zweiten Beratung die urfprüngliche Vorlage zu
Ormte gelegt.
23. Die zweite Beratung im Haufe erfolgt früheftene am zweiten Tage nad Abs
fHluß der erften Beratung, beziehungsweife nach der Verteilung der Zufammenftelung ($ 22
Abf. 3). Für diefe zweite Beratung fommen inbetreff des Gefhäftsganges die Beftimmungen
der SS 33 bis 61 der Gefhäftsorbnung zur Anwendung.
C. Einmalige EC dHlufßberatung.
$ 24. Die einmalige Schlußberatung im ganzen Haufe erfolgt früheften® am dritten
Tage, nahdem die Oefegesvorlage oder der Antrag gebrudt in die Hände der Mitglieder
gelommen ift, auf den Vortran eined oder mehrerer Berichterflatter (Referenten und Kor
teferenten), weche von bem Präfiventen beftellt werden. Die Anträge derfelben werden
gedrudt zur Kenntnis der Mitglieder gebradtt.
Inbetreff des Gelhäftsganges kommen die Beftimmungen ber $8 33 bis 61 zur
Anwendung.
Auch in jedem Stadium der einmaligen Schlußberatung kann bis zu der der Gefamt:
abfiimmung vorhergehenden Trageftellung cin Beihluß auf Berweifung der Sade an eine
Kommilfion gefaßt werden.
D. Biederpolte Schtußberatung.
8 25. Die wiederholte Schlußberatung ($ 14) erfolgt früheftens amı Tage nad
Abfhluß der vorbergegangmen Beratung nah den Deftimmumgen über die zweite Beratung
(3 22 Abf. 3 und $ 23). Tedoh bebürfen Abänderungsvorfhläge der Unterftüguug von
mindeftend 20 Mitgliedern.
Die erfte Beratung im ganzen Haufe ($ 22), fowie die einmalige Schluß.
beratung ($ 24) fann auch früher, ald am britten Tage nad) der Verteilung der Vorlagen
vorgenommen werden, wenn nicht zehn anwefende Mitglieder dagegen Wiberfpruch erheben.
Dasfelbe gilt bezüglih der Frift, welche bei Beratung von Kommiffionsbericten feit ver
Verteilung ($ 20) oder bei zweiter Beratung im Haufe ($ 23) feit der erften umd bei
wiederholter Schlußberatung ($ 25) feit der vorhergegangenen Beratung verftrichen fein muß.
E. Selbftändige Anträge.
$ 27. Die von den Mitgliedern ausgehenden felbfländigen Anträge müflen von
mindeftens 15 Dlitgliedern unterzeichnet fein. Diefelben find tem Präfidenten fchriftlich
unter der Eingangdformel: „Das Herrenhaus wolle befchließen, :c.” zugleih mit Beifligung
furger Dlotive einzureichen.
Sind diefe Formen nicht beadhtet, fo wird der Antrag als Petition behandelt.
$ 28. Ein felbftändiger Autrag kann in jedem Stadium der Plenarberatung von
dem Antragfteller zurlidgezogen, jevod von einem anderen Mitgliede wieder aufgenommen
werden. Er bedarf alddann ver Unterftügung von 15 Mitgliedern.
Erhält der Antrag dieje Unterftügung, fo wird die Verhandlung ohne toeiteres
fortgefeht.
F. Petitionen.
8 29. Die bei dem Haufe eingehenden Petitionen verweilt der Präfldent au die
Petitionsfommiffioen. Bezieht fib jebodh die Petition auf einen Gegenftand, für deffen