Innere Zustände. Vererbpachtung der Domänen. 463
ganz zufrieden gewesen: der einmal erwachte Geist staatswirthschaft=
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Rücksichten angenommen worden ist.
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sie den Pächtern verpflichtet waren, und ihre perf sönlichen! Lei
in ein Dienstgeld verwandeln; er hegte die Loffung, c in 67 uer
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1) Sgl. König, Berlin, III, 184, 2 ei weitem besser aber unter—
Sichtete mich eine Zusammenstellung aus den 2 leten, die der treffliche Forscher
F. A. Riedel unter dem Titel: Generelle Darstellung des Erbverpachtungs-
wesens in den Domänen und dessen Wiederaufhebung unter Friedrich I, verfaßt
und mit seltener Bereitwilligkeit mir mitgetheilt hat.