Analekten.
domisch Cattollische, vndt haben Ihr offendtliches exercitium, iedoch
Onen nicht weitter verstattet, als wie Sie es Anno 1624 gehabt,
ondt. gebraucht haben, Dabey muß man Sie schutzen, ein mehrers aber ist
Ihnen keines weges einzureumen, Was nun die Romische Cattollisck
Cleuischen vndt angehorigen Landen betrift, da Sein die! bteversallen, welche
. hnen von Churfurst Johann Sigismundt, undt. Georg Wilhelm gegeben
worden sein, auch hernachmals den Stenden von mir sein confirmiret worden,
Selbige Revers habt Ihr in hoher acht zu haltten, den in Kra
en, die Stende Meinen Herrn Vattern ondt mich fur Ibren elbberrne er—
kandt ondt angenommen haben, derhalben, sein die #t St h
daben. zu zse vndt eines W verstatten
-ett lische m kige uns heuhen darin, dos Ihre 1 neligion in
ehörige , zuzulassen seien, darin ist teine Conivens, sondern
eine freie zu zu "suesuan Ihres abergleubischen hlaubens bewilliget, zurrchert
bin Ich das Sich deren Leutte genugsamb fi .
Geistliche, so diese Reversallen anders außlegen. ondt expliciren werden, Ich
aber hab selbige Allzeit also wie es der kare een mitt Sich 8
verstanden, dahero auch selbige We «- " sfen n9
den Euangelischen zum dn gchenen n Pruc * Ar
freiheitt in Seinen danden, Romisch
mochten, W R che G sz li
den Euch * eine für Ihren! S Epi S 3
die vorigen Hertzogen von Cleue, dafur * erlennen mussen, des .
vndt der Bischoffen Bullen, decretta vnd befell, nicht pariren, sondern Sich
einig vndt allein ahn Euch haltten, So seidt Ihr schuldig Ihnen allen schutz
zu leisten, da Sie aber dem herkommen zu wider handeln wolten, ondt einen
anderen Episcopum oder JSupremum in diesen Landen erkennen mochten, so
seind selbige erstlich mitt gelde zu bestraffen, welche Straffen den Kirchen oudt
der Vuiersitet Düßburg zu besserer Vuterhaltung zugelegt werden konnen,
wen aber solches nicht bey Ihnen verfangen möchte, ondt Sie in Ihrer bos-
heit vndt uugehorsam verharrten, So kan man selbige absetzen, vndt andere
Romische Cattollische ahn Ihre stelle, die da gehorsam leisten hinwiderumb
setzen. Die Canonicatten ondt prebenden so verfallen, habt Ihr zu Vnter-
haltung der Reformirten als Lutterischen Kirchen, Predigern ondt schullen, in
gesambten Cleuischen, Gulischen, Bergischen ondt Märckischen Landen anzuwen-
den, Solches aber ist also zu verstehen, D ronic: Eueren
turno verfallen. das die Romische Cattollische, Eich fur ein gewisses Deßwegen
mit den Enangelischen abfinden, weill man Ihnen solche nicht entziehen oder
nehmen kan. Die Vniuersitetten so in Eweren Landen vorhanden, selbige
wollet Ihr Euch zum hochsten befollen sein lassen. vnd muß dahin fur allen
Dingen gesehen werden, das furnehme gelartte Leutte zu professoren auge—
nommen, vndt bestaldt werden, Dauon Ihr zuforderst, voudt den die Vui-
nmersitet ehre vndt Ruhm haben mogen, auch wan Straffen oder sonsten was
vorfille, So Eweren Cammer intraden nicht abgengig, solches Ihnen zu Ihrer
besseren Unterhaltung zu wenden konnet, zu dem ende kan auch der viertte