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Kriegsamt. nmiliche
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lachrichten nummer 27
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Welcher Lieferungsverband hat für Kinder aufzukommen,
die an einem anberen Aufenthaltsorte geboren sind, als
dem des verpflichteten Lieferungsverbandes?
Nach dem Grundsatz der Familleneinheil wird auch für nachgeborene
Kinder der Lieferungsverband endgültig einzutreten
haben, der zur Unterstützung der übrigen Familienmitglieder des
Heerespflichtigen verpflichtet ist. Aendern sich die Verhältnisse der
Familie durch die Geburk des Kindes, so wirb eine ernente Prüfung
der Bedürftigkeit eintreten müssen.
8. Kann Anspruch auf Familienunterstützung auch nach dem
Tode des Heerespflichtigen erhoben werden?
Nach § 10 des Familienunterstützungsgesetzes besteht die durch
den Diensteintritt geschaffene Voraussetzung für den Anspruch auf
Familiennnterstützung, solange als nicht einer der a. a. O. angeführten
Umstände (Auflösung oder Zurückführung der Formation
duf den Friedensfuß, Rentenbezüge) eingelreten oder die Entlassung
aus dem Heeresdienst erfolgt ist. Demgemäß ist, wenn
nicht eine dleser Voraussebungen für den Forkfall der Familienunterstützung
gegeben ist, diese bei vorliegender Bedürftigkeit auch
dann zu gewähren, wenn der Antrag erst nach dem Tode des Ernährers
gestellt wird. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Bedürfligkeit
bereits vor oder erst nach dem Tode des Dienstpflichtigen entstanden
ist. ’"--9.
Sind die Zuschüsse der Arbeitgeber bei Prüfung der Be-„dürftigleit
mit in Anrechnung zu bringent)k
Wrundsätzlich wird die Gewährung der Mindestsätze nicht mit
Rücksicht auf die Arbeitgeberbeihilfen abgelehnt werden können.
Immerhin wird bei der Prüfung der einzelnen Fälle der § 8 ber
Vundesratsberordnung bom 21. Januar 1916 nicht ganz außer
acht gelassen werden dürjen, wonach ein Anspruch auf Familien--unterstützung
in der Regel nicht besteht, wenn der in den Dienst
Eingetretene mit seiner Familie keinen Ausfall am Einkommen
erleidet oder, wenn sonstige Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
daß eine Unterstützung nicht benöligt wird.
Inwieweit bei Zusatzunterstützungen auf gewährte Arbeit-Leberbeihilfen
Rücksicht zu nehmen und biese entweder in geringerem
Maße oder überhaupt nicht zu bewilligen sind, muß der
Entscheidung der einzelnen Lieferungsberbände überkassen werden.
10. Vorschußweise Verauslagung der Familtenunterstützung
durch die Lieferungsverbände. .
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sonen, die aus dem Bezirke des unterstützungspflichtigen Lieferungsverbandes
in ihren Bezirk übergesiedelt sind, auf Ersuchen
bes unterstützungspflichtigen Lieferundsverbanbdes die Auszahlung
nehmen. Dadurch wird die Nachsendung der Unterslützungsbeträge
an die Unterstützungsempfänger durch die Post erforderlich. Es
erscheint zur Vermeidung unnötiger Kosten und im Interesse
ciner pünktlichen Auszahlung der Familienunkerstützungen dringend
erwünscht, daß sämtliche Lieferungsverbände die borschußweise
Ausgahlung der Familienunterstützungen auf Ersuchen des
endgültig verpflichteten Lieferungsverbandes für solche Personen
übernehmen, die sich in ihrem Bezirke aufhallen. Hierfür sprichs
auch, daß der verpflichtete Lieferungsverband gar nicht in der Lage
ist, die Unterstützungsfälle gedachter Art zu überwachen und ben
Eintritt bon Veränderungen in den für die Unterstützung maßgebenden
Verhältnissen zu berücksichtigen. Den Lieferungsverbänden
wird, wenn dies für angängig erachtet wird, eine Verpflichtung
zur vorschußmeisen Auszahlung der Familienunterstlttzung aufzuerlegen
sein.
11. Haben die Lieferungsverbände für Kosten der Fürsorgeerziehung
aufzukommen? ,».,
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Mitieln besiritten und sind als Armenunterstützung nicht anzusehen.
Die Uebernahme solcher Kosten auf die Lieferungsverbände
für den Fall des Eintritts eines Angehörigen in den Heeresdienst
wird daher nicht in Bekracht kommen.
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Kriesampftellen
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Henderungen und Ergänzungen zum
vVerzeichnis der Krlegsamtftellen.
Kriegsamtnebenstelle Mannheim.
Geschäftsräume jetzt M. 6. 16.
Kriegsamtstelle München.
Vorstand jetzt: Major d. L. a. D. Paul Beck.
Vorstand des Industrie-Referats: Hauptmann d. L.
Georg Stauber.
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1 mhalts Verzeichnis:
Allgemeines:
Ableilung Stakistik bel der Wissenschaftlichen Kome.
mission des Kriqsministeriummm Seite 1
* Gemerbliche Betriebszählung 5
Baterlöndischer Hilfsbienst:
Belanntmachung über Wochenhilfe aus Anlaß des
Vaterländischen Hilfsbientes
Festsetzung einer Mahngebühr für die Beilreibung von
Ordnungsstrasen ,
Rohfstoffe: « ·
Berichte der Kriegs-Rohstoff-Abteilung: Metalle, Webstoffe,
Papier, Kork, Zement, Holz, Chemilalien „ 3
Waffen unb Munition
Neueinteilung des Waffen= und Munilions-Beschaffungs-Amttttes
5
Erläuterungen zur Beschlagnahme und Bestandserhebung
für elektrische Maschinen-Transformatoren
und Apparstee 565
eee#st2#1
4 14 1 1 . 1 I
Landwirtschaft: 1
Beschaffung von Strohpressendraht für die Land.
wirsschaft . EEIEIIIE E — » 2 1u 1# Seite
Eleltrizitätsversorgung zum Frühdrusch
Benzolverteilnng
Verkehrswesen: J
Güterverkehr vom und zum besetzten westlichen Gebiet „ 6
Bahnsendungen für die Munitionsanfertigungsstelle "
Ebingen bei Balingen i. Württ., 7
Arbeiterfrage: * ienti
Familienunterstützung. „ „7
Kriegßamtstellen: !Fnm—*½m
. Aenderungen und Ergänzungen zum Verzeichnis der
K riegsamtstelllenn
Beilage: Ans der Kriegswirtschaft:
Das Kgl. Fabrikakionsbüro in Spandau. Seine Nufgaben
und seine Stellung (von Kgl. Baurat Haier).
Verschiedenes. 1
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pruch: rindendruckerel u. Verlags-es, m. b. M., Berin KW6, Schirr6auerdamm 1.