138 Lehrproben.
Anftrengungen. Er mag e3 nur gleich dem Baumeifter melden. Warum
joll man da die Haft» und Erfaßpflicht des Baumeifters nod) länger hinaus-
jhieben? Nad) fünf Jahren wird übrigens vieles durch den Gebrauch) fchlecht
und abgenugt. Man Fan dann gar nicht mehr wiffen, ob 3. 8. die Öfen
glei) von Anfang an nicht taugten, oder ob fie zerfadhelt oder zerfeuert
worden find, jo müßte am Ende da3 Gericht auch nicht, mem e3 Recht geben
jollte. €3 müßte raten. Außerdem mürden dadurch recht foftfpielige Klagen
entitehen. Marı müßte viele Beugen verhören und Sac)verftändige vernehmen.
Kurz, die Koften würden am Ende viel höher werden, al die ftreitige Gache
jelbit. Dazu Fönnte ein mißgünftiger Menfh dem Baumeifter nachträglich
zufhaden fein. E3 fönnte aud) der Fall eintreten, daß ein Baumetjter mit
der Zeit gar nicht aus den Klagen herausfäme. Die Menfhen follen aber
miternander in Frieden leben; fie follen unnübe Streite unterlaffen. Darum
begrenzt das Vejeg unfer Necht in zeitlicher Hinficht. E3 fagt, unfre An-
jprüdhe erlöfchen nad) einem Zeitraum von fünf Jahren; unfre Forderungen
verjähren. Wer feinen Verluft erleiden mill, der hält fich vorher dazu. Die
Verjährung zwingt ung, zur rechten Zeit alles zu prüfen. Wir follen nichts
hinhängen lajjien. Was du tun milljt, tue bald. Werjchtebe nicht3 auf morgen,
a3 bu heute Fannit beforgen. Ge eher man Mängel anzeigt, defto leichter
lafjen fie fich nachmeifen; deito eher wird man fie eingeftehen und erfeßen.
©o ift die Verjährung do fein wirkliches Unrecht, daS der Gefebgeber mir
ald Hausbefißer zufügt. Er verhütet dadurd), daß ich mein Geld in unnüßen
Prozefjen verliere; er veranlaßt mid), mid) beizeiten um meine Rechte und
Anfprüche zu befünmern,
Häufer bauen die allerwenigjten Menfchen. Aber alle kaufen fi Waren
bei Krämern, Bädern, Tleifhern, Schneidern, Scuftern, Tifchlern und Kauf-
leuten. Um beiten wäre e&, wenn man alles gleich bar bezahlte. Borgen
madt Sorgen jomwohl für den Gläubiger, wie für den Schuldner. Dod) fannı
man nicht alles fofort bezahlen. Der Schuhmacher befjohlt mir einmal ein
Baar Stiefel, dann ein Paar Schuhe, darauf beffert er Abfäbe aus, flict
einen led auf einen Stiefel ufm. Der Lehrjunge bringt die ausgebefferten
Sachen zurüd. Oft weiß er nicht einmal den Preis. Gelbit wenn er ihn
wüßte, mürde ich ihm da3 Geld nicht geben; er könnte e3 verlieren oder
unterfchlagen. Sch marte, bi3 mir der Schuhmader die Nechnung jcidt.
Manche Handwerker marten viel zu lange, che fie die Nechnungen aus-
fchreiben und ausfenden. Das it ein Fehler. ES fommt dann zu viel zu-
fammen. Zudem fann jid) der Schuldner dann oft gar nicht mehr befinnen,
ob das aud, ftimmt. Wie leicht entfallen einem folche Heine Sadhen! Dentt
an einen $amilienvater mit fe Kindern. Wieviel Schuhmerf reißen ie
nieder! Da ift fortwährend etwas beim Schuiter. Nehmt an, der Schufter
rollte mit den Rechnungen fünf Sahre warten. Könnte fi) da mohl ber
Vater nod) auf alles befinnen? Wenn nun dem Vater die Rechnung recht
hoch erfchiene, fo wüßte er gar nicht, gegen melde Mojten er Einjprud) er-
heben follte. Er föünnte auch nicht mit Sicherheit fagen: Die Rechnung
ftimmt nidjt. Könnte er fi) mit dem Schyuiter nicht im guten einigen, jo
müßte endlich da3 Gericht entfcheiden. Aber das müßte gar bald erfahren:
hier ift alles ungewiß. Der Schuhmacher hat zwar die offenen Poften in
feinem Buche ftehen; aber mehr mweiß er aud) nicht; er könnte nicht be-
Ihmören, daß fein Sırtum vorliegt. Der Vater hat dagegen gar Feine fchrift-
lichen Aufzeichnungen, er hat nicht Buch geführt; auf fein Gedädtnis Tann