Full text: Ratgeber für deutsche Lehrer und Erzieher

Heimatfinde und Staatzfunde. 23 
aller duch Fonfrete Beifpiele aus der Vergangenheit und ©egenmart zu 
einer bemußten Poritellung herauzzuarbeiten ıft“ (©. 31). Gr fordert, 
daß die Einfiht in den Äntereffenzufammenhang „frühzeitig geläutert” 
werde. Das ift das, mas wir auch hHeifhen. ch Fanın ihm nmidt zu-= 
jtimmen, wenn er fchreibt: „Hier (in der Bolksichule) fehlt nicht bloß Die aus 
der Berührung mit dem öffentlichen Leben entjpringende Erfahrung, mie 
fie felbft dem Lehrling midyt ganz vorenthalten bleibt, jondern aud) Die 
geiftige Reife für eine nusbringende Verarbeitung der erlebten und im 
Unterridjt mitgeteilten Tatfahen zu jtaat3bürgerliher Erfenntnis” (©. 53). 
Das bezieht Kerfheniteiner zwar nur auf den „Iditematiichen” ftaats- 
bürgerlichen Unterricht; es foll aber faft alle jtaatzfundlichen Belehrungen 
al3 unwirkffam erklären. Trog Kerjchenjteiners Anfehen halte ich feit 
an der Möglichkeit und Erjprießlichfeit von ftaat-, rechts- und gefellfchafts- 
fundlihen Belehrungen bereit3 in der VBolfsfhule Was da manden 
Zöglingen an Reife und Erfahrung nod) abgeht, Das erjett der linterricht 
durd) jeine größere Gtetigfeit und feine fonjtigen günjtigeren Bedingungen. 
Die viel gerühmte Nibeitsgemeinfhaft Fann die jtaatsfundlichen Be- 
lehrungen gar nicht erfeßen; fonjt müßten Sabrifarbeiter, überhaupt Arbeiter 
großer Betriebe, die beiten Staatsbürger fein und merden. Es gehört eben 
eine geiltige Beziehung des Denkens und Ginnens zum Staate dazu. 
Die Aufgabe der Staatöfunde ift die Bearbeitung des Findlichen Gedanken: 
freifes im Hinblid auf den Staatsgedanfen. Hierzu famı die Arbeitägemein- 
haft wertvolle Beiträge liefern, Veranfhaufichunggitoffe ufmw., aber nicht 
mehr. 
3mweiter Teil: 
Lebrproben. 
Beimatkunde und Staatskunde. 
Set man Staats und Erziehungslehre in Beziehung, fo darf man 
nit nur an die allgemeine Staat:- und Erziehungglehre denfen. Das er- 
gäbe ein viel zu dürftiges und dürres Vergleichögerippe. Pielmehr hat man 
an die befondere Staat3- und Erziehungslehre fich zu halten, an die deutjche 
Neichd- und GStaatslehre wie an die deutfche Erziehung. Das erft ergibt ein 
febensoolles Bild und brauchbare unterrichtliche Richtlinien. 
st biefem Sime ift die Heimatkunde die Vorjtiufe der 
Staatsfunde, ein verffeinertes Abbild der Staatzfunde. Daher hat 
man aud) bon jeher in der Heimatkunde jtaat3fundliche Stoffe mehr oder 
minder planmäßig, bervußt und eingehend behandelt. Lnfre Aufgabe beiteht 
nun darin, an einigen Beifpielen zu zeigen, wie fchon die Seimatfunde in 
erheblihernn Mae über Stant3- und Gefellfhaftsfunde Licht zu verbreiten 
vermag. Wir betrachten die Staats und Gefellichaftsfunde als ein einheit- 
lihe3 Lehrgebiet, da man nie trennen foll. Mit dem Namen Staatshınde 
umjpannen mir die gefamte „Sefelffhaftsfunde”, die Staat3funde, die Gefell- 
\haft3funde, die Bürgerfunde, die Wirtfchafts- und Arbeitsfunde, die Nechts- 
und Gittenkunde; denn Feins diefer Wijfensgebiete fan und darf über-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.