Full text: Ratgeber für deutsche Lehrer und Erzieher

Sittenlehre und Staatäfunde. 47 
9%, um der Arbeitgeber millen, denn fonft fönnten fie feine Berechnung 
aufitellen; 
3, um der Arbeitnehmer willen, denn fonft würden jıe oft unfrerillig zu 
feiern genötigt. 
Der Staat [hränkt nun die Willfür jomohl der Ar- 
beitgebermwieder Arbeitnehmer ein; denn er hat eine Kün- 
digungäfrtjt eingeführt. | | _ 
Welchen Nugen hat die Nündigungzfrift? Die Kündigungsfriit dauert 
für die Arbeiter 14 Tage. Sie hat zunädjit Vorteile für den Urbeit- 
eber: 
® a) er it auf 14 Tage hinaus gefichert und fann daher bejtimmte Ylnord- 
nungen treffen und aud) beitimmte Berechnungen aufitellen; 
b) fündigen Arbeiter, fo fann er fid) unterdeffen neue Yrbeiter juchen. 
Die Kündigungsfriit hat auch DVorteile für den Arbeiter: 
a) er ijt auf mindeiten® 14 Tage vor Arbeit3- und Berdienftlofigfeit ge- 
fichert; 
b) wird ihm gefündigt, fo fann er fich unterdejfen nad) neuer Irbeit unfehen. 
Die Strenge Snnehaltung der Kündigungsfriit it ein Vorteil für den 
Arbeitgeber und den Arbeiter. Wollte ein Arbeitgeber einen Arbeiter ohne 
Grund vorher entlaffen, fo zmwänge ıhn der Staat, dem entlafjenen Arbeiter 
den Lohn für 14 Tage nachguzahlen. So nimmt fich der Staat der Arbeit- 
nehmer an. Gntliefe ein rbeiter ohne meiteres feiner VIrbeitsitätte, jo 
fönnte ihn der Arbeitgeber durd, die Polizei zivingen lafjen, noch 14 Tage 
lang auf feiner alten Stelle zu arbeiten. 
So jchränft der Staat die Willfür der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
ein, weil dies für alle von großem Vorteil ift. 
Sedocdy erlaubt der Staat au), das Yrbeitsverhältni fofort zu beenden. 
Der Arbeitgeber kann Gejellen und Gehilfen fofort entlajjen, ohne jedmwede 
Kündigung: 
1. wenn fie ihm faljche Urbeitsbücdher vorgelegt haben oder ihm abfichtlich 
berijchweigen, daß fie noch bei einem andern Unternehmer in Arbeit 
itehen; 
. wenn fie ihn beitehlen oder jich einem Tiederliden LXebensivandel hin- 
geben; 
3. menn jie unbefugt die Arbeit verlajfen oder hartnädig ungehorfan: find; 
4. wenn fie unvorfihtig mit Teuer und Licht umgehen; 
9. wenn fie ihn oder feine Angehörigen mißhandeln oder beidyimpfein; 
6. wenn fie feine Saden, Werkzeuge ufm. mutrwillig bejchädigen; 
’. wenn jie fene Angehörigen zu Böfem verleiten; 
8. wenn fie von einer abfchredenden Krankheit befallen werden. 
Da3 alles würde den Mrbeitgeber fchmwer fchädigen, wenn er einen 
jolhen Arbeiter noch länger behalten müßte. Wer mortbrücdig it, auf den 
it eben fein Verlaß. Wer unvorjichtig mit euer und Licht umgeht, fanın 
das aanze Haus und Belistum in Gefahr bringen ufm. Wer nicht vorzeitig 
entlaffen werden will, muß fleißig, ordentlich, ehrlich ufm. fein. 
Das Gefeg crlaubt aud) den Arbeiter, fofert die Arbeit zu verlaffen: 
. wenn ihn fein Herr mißhandelt oder gröblich beleidigt; 
. wenn ihm fein Herr den Lohn nicht augzahlt; 
. wenn ihn fein Herr zu ftrafbaren Sandlungen verleiten mollte; 
. wenn die Arbeit lebensgefährlich würde. 
Ha Cu ID
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.