Full text: Ratgeber für deutsche Lehrer und Erzieher

Eriter Zeil: 
Erziebungslehre und Staatslehre im allgemeinen. 
m 
Das Wefen der Staatserziehung. 
Staat und Erziehung ftehen in innigem, unauflößbarem medjfeileitigem 
Zujammenhange. Der Staat braudt die Erziehung und fie braudjt ihn. 
Ohne Erziehung kann der Staat nicht gedeihen, und ohne den Staat Ffann 
die Erziehung fich nicht voll entfalten 
Was gibt nun die Erziehung dem Staate und der Staat der Erziehung? 
Was ift da3 Gemeinfame, was Staat und Erziehung zu einer folchen Xebens- 
und Strebengeinheit verbindet? Dies umfaffend darzulegen, ift die Yufgabe 
jeglicher Erziehungglehre, welche grundjägli dem Staate geben mill, mas 
des Staates ilt, der Staatserziehungslehre. Unter ihr verjtehen 
wir diejenige gefellfhaftsmwiffenfhaftlih begründete Er. 
ziehungäölehre, die im Staat3ögedanfen ihren Brenn- 
punft erblidt. Gie ilt nicht die ganze und alleinige Erziehungslehre, 
aber fie ift die wichtigfte Yorm und Abart der fozialen Pädagogik, der ©e- 
meinerziehung. 
E3 ijt Durhaus unpädagogifh, die von der Gegenwart einmütig gefor- 
derten ftaatsfundlichen oder jtaat3bürgerlichen Belehrungen einfach al3 einen 
Yuffag, eine Oberfhicht auf den allgemeinen Grundbau aller andern Unter- 
mweifungen zu betrachten. Die mwiflenichaftlihe Erziehungsiehre muß hier tief- 
gründiger verfahren, grundfäßlicher urteilen. Sie muß die jtaatöfundlichen 
Lehren al3 die notwendige Trolge allgemeiner Erziehungs- und Unterricht3- 
grundfäße ermweifen, dergeftalt, daß die gefamte öffentlihe Erzie- 
hung em Bruchitüd darftellt, fobald man aus ihrem Gefüge die Erziehung 
im Hinblid auf den Staat herausbridtt. 
Somit fragt e3 fich zubörderft, ob e8 eine Erziehung für den 
Staat geben darf, ob der Staatsgedanfe ein Zielgedanfe der Erziehung 
jein Tann und darf. Damit ftoßen wir auf den Gegenfaß zmwifchen |ndividual- 
und Gozialpädagogif, zmifchen perfönlicher und gefellfchaftlicher, zmifchen 
Einzel- und Gefamterziehfung. Um Harften hat Hegel den Gegenfaß beider 
gefenngeichnet: „Auf dem Boden der bürgerlichen Gefellfchaft fteht jeder für 
ih, it felbjtändig, fich felbft Zimed; alles andere ift ihm Mittel. Der Staat 
dagegen fennt feine felbitändigen Individuen, von denen jede nur fein 
eigenes Wohl im Auge Haben und verfolgen dürfte; im Staate ift das 
Oanze Zwed und der Einzelne Mittel.” 
So befinden mir ung mitten im Strudel und Wirrwarr der philofophi- 
Ihen Pädagogik. Die Philofophie hat fich in unzählige Lehrgebäude und 
Standpunkte gefpalten. Sedes Shftem der PVhilofophie gebietet oder heifcht
	        
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