thumbs : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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von  alsdann  das  Duplicat  von  dem  General-Steuer-Cassier  unterschrieben  zurükgesendet  werden
  wird.  1  ·

Dieses  Verzeichniß  muß  naͤmlich  enthalten:

1#1)  den  dem  betreffenden  Amt  obgelegenen  und  repartirten  Steuer-Betrag  mit  Benennang,
  was  es  für  eine  Steuer,  ob  es  die  Jahrs  oder  eine  und  welche  ausserordentliche
teuer  sei;  )

2)  zu  welcher  Zeit  und  wieviel  daran  eingeliefert  worden;

3)  ob  und  was  hieran  noch  zurükstehe,  und  im  lezten  Fall,  warum  nicht  alles  eingeliefert
  worden.

Auf  die  pünktliche  Beobachtung  dieses  Befehls  werden  auch  insbefondere  die  Justiz=Beamten
  und  die  Crais-Steuerräthe  hiemit  aufmerksam  und  lezteren  wird  ausdrüklich  zur
Obliegenheit  gemachr,  die  vorgeschriebenen  Verzeichnisse  aus  dem  ganjen  Krais  zu  sammeln  und
solche  mit  einer  Begleitungs-Note  zumal  an  die  Königl.  General-Steuer-Casse  einzubefördern.
Deeretum  Stuttgart,  in  der  Kön.  Ober-Steuer-Direction,  den  r3.  Apr.  1807.

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Seine  Königliche  Majestät  haben  dem  General-Lieutenant  von  Camrek,  Vice=Präsidenten
  des  Königl.  Kriegs-Collegil  und  General-Intendanten,  das  Commando  über  das
im  Felde  stehende  Königl.  Armee-Corps  allergnädigst  zu  übertragen,  und  dagegen  den  General-Lieutenant
  von  Seckendorf  wegen  Kränklichkeit  von  diesem  Commando  zu  dispenftren
geruhet,  sodann
deienr  General=  Major  von  Romig  als  Interims-Wice-Prästidenten  beim  Kön.  Kriegs-Collegio
  während  der  Abwesenheit  des  General-Lieutenant  von  Camrers  angestellt,  und

den  vormaligen  Major  von  Haller,  als  Kriegsrath  bei  dem  Königl.  Kriegs-Collegio
allergnädigst  ernannt.

Vermäge  allerhöchster  Resolution  vom  ro.  April  haben  Se.  Kön.  Mas.  die  erledigte
Pfarrei  Kilchberg,  Tübinger  Diöces,  dem  Vikar  M.  Christian  Friedrich  Andrä,  von  Stuttgart
  gebürtig,  und  die  erledigte  Pfarrei  Unterheinrieth,  in  der  Dibees  Laufen,  dem  Vikar
M.  Gottsoied  Friedrich  Lang,  von  Roigheim  gebürtig,

und  vermöge  allerhöchster  Resolution  vom  I1.  Apr.  die  erledigte  Pfarrei  Rietenau,  Marbacher
  Diöces,  dem  Pfarrer  M.  Schumacher  in  Holzheim,  Göppinger  Diöcese,  und  die
erledigte  Pfarrei  in  Altenstaig  dem  Dorfe,  dem  Vicar  M.  Jeremias  Friedrich  Märklin,
von  Freudenstadt  gebürtig,  allergnädigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Kön.  Mas.  haben  die  erledigte  Eisenwerksfactors-Stelle  zu  kudwigsthal  dem  bisherigen
  zweiten  Hüttenschreiber  zu  Christophsthal  Frisch  zu  übertragen  gnaͤdigst  geruht.

 

 

Bekanntmachung.

Man  sihht  ssch  veranlaßt,  andurch  in  Erinnerung  zu  bringen,  daß  diejenigen  Behörden
und  Personen,  welche  einzelne  ihnen  abgehende  Stücke  des  Regierungs-Blatts  ersezt  zu  erhalten
  wünschen,  ihren  Bestellungen  jedesmal  sogleich  zwei  Kreuzer  für  jedes  verlangte  Blart
beizulegen  haben.  Zugleich  wird  hier  bemerkt,  wie  auf  die  Angaben,  daß  einer  Behörde