Duncker & Humblot, Verlagsbuchhandlung, München und Leipzig.
In zweiter, völlig neubearbeiteter Auflage
erschien 1914:
Deutsches Verwaltungsrecht.
Otto Mayer.
Erster Band. DPreis geheftet 10 Mark,
in Halbfranz gebunden 12 Mark 50 Df.
„Otto Mayers Verwaltungsrecht in neuer Bearbeitung! Was das zu bedeuten
hat, brauchen wir in einer Zeitschrift, die sich an Juristen, an Verwaltungsjuristen
wendet, nicht auszuführen. Eine nähere Besprechung des herrlichen Buches behalten
wir uns bis zum Erscheinen des bald in Aussicht gestellten zweiten Bandes vor."“
Oeschey in Regers Entscheidungssammlung Bd. 35.
Soeben erschien in siebenter Auflage:
Lehrbuch
des Deutschen Staatsrechts.
Von
Georg Meyer,
neiland ord. Professor der Rechte in Heidelberg.
Nach dem Tode des WVerfassers in siebenter Auflage bearbeitet
von
Dr. Gerhard Anschütz,
Geb. Zuslizrat, ord. Professor des öffentlichen Reches an der Aniversität Berlin.
Erster Teil. Preis 10 Mark.
„Warum besitzen wir im Grunde genommen nur ein System des deutschen Reichs-
und Landes. — Staatsrechts? Diese Frage, so oft man sie sich auch vorlegt, wird
immer die Antwort finden: Weil wir Georg Meyers Lehrbuch haben. Und in der
Tat läßt sich an Fülle des Inhalts, Durchdringung des Stoffes, sowie bersichtlichkeit
und Klarheit der Darstellung kaum ein zweites seiner Art neben ihm denken. Gerhard
Anschütnzens Verdienst ist es, nun schon zum zweiten Male das Buch vor dem Wer.
alten bewahrt zu haben. Seinem Feingefühl verdanken wir es, wenn aus dem Meyer
nicht ein Anschütz, seiner sonveränen Beherrschung des Faches, daß aus dem Mever
von 1899 der Meyer-Anschüc von 1905 und jetzt 1914 geworden ist.“
„Welche Fülle von Arbeit und Wissen das in sich birgt, ergibt der einfache Hin-
weis, daß es, das Reichsland inbegriffen, 27 wenn auch dem gleichen Boden entsprossene,
doch verschiedene Staatsrechte zu bewältigen galt, ergibt ferner die Tatsache, daß alle
erdenklichen Erscheinungen der Literatur mit größter Gewissenhaftigkeit vorgetragen sind.
Die Ausstattung des Buches ist so gediegen, wie es uns der Name des Verlags
erwarten läßt.“ Oeschey in Regers Entscheidungssammlung Bd. 35.
Dlerersche Hofbuchdruckerel Stephan Geibel 4 Co. in Altenburg. *