Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Regenten — Reisepaͤsse 
Regenten, abgetretene. Sich Geistliche. 
Regolanerie maggiori und minori. Sleh 
Gerichtsbarkeit in Tirol. 
Regierungs-Blatt, allgemeines. Auftrag 
au sämtliche Gerichesstellen, bei Selbsthafrung 
dafür zu sorgen, daß die Gemeinden die Regie- 
rungs-Blätter richtig erhalren und aufbewahren 
782. 783. 
Gesezliche Kraft aller in demselben enthaltenen 
koniglichen Verordnungen, Aufträge und Bekannt- 
machungen für alle hohe und niedere Behbrden, 
und sämeliche Unterthanen, als wenn sie an die- 
lelben besonders ausgeschrieben, oder verkünder 
worden wären 607. 
— — — und Einführung desselben in den 
Besizungen der mediatisirten Ritterschaft und 
Kärsen Grafen und Herren 474. 
Regierungs= und Provinzlal= Intelli- 
genzblätter. Auftrag an die Pfarrer wegen 
Mittheilung derselben an ihre Pfarr-Gehülfen 
1644, 1645. 
Reichsverfassung, deutsche, biöherige, 
wi##rd gemäß der Rheinischen BundeSakte ausge- 
hoben 07 — 134. 
Reichsgerichtliche Prozesse. Bestimmung 
des richterlichen Verfahrens bei den von den 
Reichsgerichten zu den kbniglichen Justizstellen 
Überkommenden Prozessen 14, 75. 
Zur Beseitigung der bel Ausldsung der Akten 
bel den Reichs-Kanzleien sich etwa ergebenden 
Anstände werden den Bötheillgten verschledene 
Rechts-Präjudizlen zu erkennen gegeben, und 
die königl. Justiz-Behdrden hierauf angewiesen 
745. 146. . 
Nachricht uͤber die von Seiner Majestaͤt dem 
Kaiser von Oesterreich zu den reichshofraͤthlichen 
Judizlal= und den in der Reichslehen= und Gratial- 
Registratur aufbewahrten Akten, dann zur reichs- 
hofräthlichen Depositen Kasse verordnete Hof- 
Kommission r266 — 1269. 
Fernere Bekanntmachung wegen Auslieferung 
der bei dem ehemaligen Reichshofrathe beruhen- 
den Akten 1440, J44r. 
Relchslehen. Sieh unter: Lehenwesen. 
Reichsritterschaft. Sieh Lehen, — und Rit- 
terschaft. 
Relsepässe in der Proo#fnz Schwaben. Bei 
Erthellung derselben werden die betreffenden Be- 
hörden zur Befolgung der dletfalls unterm goten 
Reise lzzenz — Ritterschaft 
Oktober 1gos ergangenen Verordnung wiederholt 
angewiesen s34, 335. 
Reise-Lizenz für Beamte der mediatisirren 
Fürsten, Grafen 2c. in das Ausland. Bestim- 
mungen hieruͤber 1083, 1084. 
Religions-Erziehung unehelicher Kinder von 
protestantischen Muͤtteru. Denselben wird 
ohne einige Beschraͤnkung gestattet, diese Kinder 
in ibrer Religion taufen und erziehen zu lassen, 
in so lange nicht eine wirkliche Ehelichung mit 
dem Vater erfolget 518 — 520. 
Reservisten, freiwillig in den Militärstand tre- 
tende. Sleh Militär. 
Residenz-Verbindlichkeit. 
pitularen. 
Rentämter in der Prorinz Schwaben. Be- 
lezung derselben mit dem nominirten Persenal 
1601, 1602. 
— — in Tirol. Ernennung der Rentbe- 
amten für dieselben 93 —o. 
— — — kbnigliche. Sieh Anlehens-Tabel- 
len, — Rechnungs= Instruktion. 
Rentbeamte, königliche. Uniforms= Vor- 
schrift für dieselben 553— 35. 
Man sehe auch: Staatsgefälle-Belereibung, 
erekutive. 
Rezepissen-Uncerzeschnung von Partbelen, 
wie solche bei dem kdnigl. Hofgerichee ir Srr 
bing geschehen soll 303, 303. 
Rheinische Bundesakte 97— 134. 
Rhelnische Münzwährung. Sieh Münz.— 
und Munzfuß. 
Ritterschaft, und ibre Hintersassen, der 
koniglichtn Souverainität unterworfene. Bestim- 
mung der künftigen Verhälenisse derselben zu den 
verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt sowohl 
in Ansehung der allgemeinen persbnlichen Rechte 
und Verbindlichkeiten der ritterschaftlichen Guts- 
besizer, als in spezieller Beziehung auf jeden 
einzelnen Jweig der Staatsgewalt 103— a18. 
Man sehe auch: Fürsten, Grafen und Herren, 
mediatisirte. « 
Bestimmungen des Gerichtssiandes der ade- 
lichen mediatlsirten Gutsbesizer, deren Familien- 
Eigenthum unter der Hoheit verschiedener Son- 
veraine sich befindet, und Erläurerung der dleß- 
fallsigen allerhöchsten Deklaration Lir. K. F. ö. 
S. 600, 610. 
Man sehe auch: Beamte, ritterschoftliche. 
Sieh Domka---
	        
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