Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

27

in  Ansehung  der  falschen  Werber  festgesetzten
Geld=  und  Zuchthaus=  Serafe  belegt  werden.

3.  Die  im  Lande  attrapirten  Deserteurs

find  mit  kurzer  Protokollirung  der  Artrapitungsart,
  so  wie  jene,  welche  sich  freywillig
bey  den  Civil-Behärden  stellen,  unverzüglich
an  die  nächste  Militär-Behörde  zur  weitern
Verfügung  wohlverwahrt  abzuliesern.
l  4.  Zu  diesem  Ende  ist  den  königlichen  Militär
  Kommandanten  bereies  der  gemessenste
Befehl  zugegangen,  ihrer  Seits  zur  Erreichung
  des  Zweckes  kraftig  mitzuwirken,
und  die  übrigen  Behörden  nachdrücklichst  zu
unterstützen.

Wonach  sich  daher  sämmtliche  königliche
Behörden  genauest  zu  achten  haben.  München
  den  aa.  Dezember  1806.

Königliches  General=  kandes=Kommissariat.


Frepherr  von  Weschs.
«  von  Schmöger.

 

(Die  passonischen  Laudgerichte  betreffend.)
Wir  Maximiltan  Joseyh,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Ueber  die  Abtheilung  des  Fürstenthums
Passau  und  die  Besetzung  der  dortigen  Landgerichts
  Stellen  haben  Wir  folgende  allerbochne
  Entschließung  gefaßt:

1.  Das  Landgericht  Passau  soll  auf  der
östlichen  Seite  bis  an  den  Erlachbach  erweirert
  werden,  und  sowohl  das  Amt  Hutiing,
Geerichts  Leoprechting,  als  den  Theil  des  Gerichts
  Turnau,  welcher  dieoseits  des  Erlachbacho
  gelegen  ist,  in  sich  einschlleßen.

a.  Der  übrige  Theil  des  Fürstenthums

28

Passau  zerfälle  in  zwey  kandgerichte,  woron
das  Rärdliche  die  Gerichte  Wolfstein,  Für-.steneck
  und  Leoprechting,  mit  Ausnahm:
des  Amts.  Hutting;  —  das  Oestliche  hingegen  die
Gerichte  Jandelsbrun,  Wenzelsreur,
Obernzell,  und  den  jenseits  des  Erlachbaches
selegenen  Theil  des  Gerichte  Turnau  begreift.
3.  Der  Sitz  des  ersteren  Landgerichtes  wird
nach  Wolfstein,  der  des  zweyten  nach
Weegscheid  bestimmt.

4.  Bey  dlesen  eingetretenen  Verhältnissen  soll
nunmehr  auch  dem  Landgerichte  Vilshofen
auf  der  östlichen  Seite  eine  angemessene  Ausdehnung,
  und  zwar  diesseits  der  Donau  bis
an  den  Lausenbach,  jenseits  der  Donau  bis
an  Geisach  verschaft  werden,  wobey  aber
Unserem  General-Kommissariate  selbst  überlassen
  wird,  ob  diese  Zurundung  ohne

Stockung  der  Geschäfte  gleich  vollzogen,  oder

auf  das  nächste  Eratsjahr  verscheben,  und
unterdessen  bloß  die  nöthige  Vorbereitung
hemache  werden  soll.  Munchen  den  27.  November
  1820
Marx  Joseph.
Freyherr  von  Mon  #tgelas.
Auf  kduiglichen  allerhdchsten  Befehl.
von  Krempelhuber.

 

(Das  Stadtgericht  in  Augsburg  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Guaden  König  von  Batern.

Ducch  die  vermäög  allerhöchster  Entschliessung
  vom  2a.  Junius  dieses  Jahres  fettgesehre
  provisorische  Organisation  der  ehemali-Ven
  Reichsstadt  Augsburg,  (Regierungsblatt
1806,  Stuck  XXIX.,  Seite  240  bis  243.  )