März 1.
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man jetzt gute Nachbarschaft hat; wenn aber diesem Lande eine Gefahr
drohen würde, so sehen wir doch nicht, wie man sich der bairischen
Hilfe ohne besondere Bedenken bedienen könnte; denn man
weiss, wie Baiern gegen diese Lande gesinnt ist und wie ihm
die Herrschaften Kufstein, Kitzbüchel und Rattenberg in die Augen
stechen, so dass wir mit der bairischen Hilfe uns nur selbst den
Feind ins Land ziehen möchten. — Berechnet man ferner, was man
gleich anfangs und dann alle Jahre der Liga zu kontribuieren hätte,
so wird man finden, dass mit demselben, ja mit geringerem Geld sich
Tirol selbst schützen kaun, wogegen es, da die Liga sich gar
weit und den Rhein hinab erstreckt, diesem Land sehr beschwerlich
wäre, die weit Entlegenen schützen zu müssen, von denen es selbst
keine Hilfe zu erwarten hat. — Die schwäbischen und arlbergschen
Herrschaften sind zwar offenes Land und den Ligisten benachbart;
aber es würde die Liga sich ihrer, da sie nur wenig beitragen
können, wenig zu getrösten haben; die vorderösterreichischen Lande
endlich werden Jahre lang zu schaffen haben, um sich des [vom
elsässischen Kriegsvolks zugefügten] Schadens, da sich allein die aufgenommenen
Gelder auf 800 000 Gulden erstrecken, zu erholen, so dass sie
nicht noch darüber zur Liga beitragen können. U.E. wäre am besten, die
grossen und kleinen Schirmvereine in den Vorlanden wieder zu beleben.
Man muss sich auch wundern, weshalb sich der Erzbischof von
Salzburg und der Bischof von Eichstätt nicht in die Liga begeben,
da sie doch Baiern so sehr benachbart sind; gewiss werden sie dazu
ihre erheblichen Ursachen haben.
Daher ist unser Gutachten: E. D.‘ mögen mit Ihrem Entschluss
wogen des Eintritts in die Liga noch temporisieren, aber diese Sache
alsbald an den Kaiser gelangen lassen und Bescheid einholen, wie
Sie sich verhalten sollen; ebenso wäre, da die Landschaft das
beste dabei tun müsste, die Sache auf künftigem Landtag zu
proponieren und von der tirolischen Landschaft ein Gutachten zu
begehren, desgleichen von der vorderösterreichischen Regierung und
Kammer.! Inzwischen wäre der Diskurrent mit einem „guten Brieflein“
hinzuhalten. Datum Ynsprugg 1. martii a. 1611.
Wh. Reichsakten in genere, Bd. 59a; Or.
! In demselben Band liegt auch das Gutachten der vorderösterreichischen
Regierung und Kammer zu Ensisheim, vom 14. April datiert — Die Regierung
hatte sich zunächst die Bundesnotel ausgebeten. Auch nach deren Kenntnis
findet sie für unratsam, dass sich die vorderösterreichischen Lande in die Liga
begeben; denn diese Lande sind offen, haben Nachbarn verschiedener Religion,
haben sich stets neutral verhalten und haben vordem auch gewisse Vereine
aufgerichtet, wobei sie sich sicher befunden haben. Die Stände der Lande
meinen, dass, wenn diese Vereine im Vorjahr noch bestanden hätten, so
wären ihnen nicht solche Lasten auferlegt worden. Entäusserung des
nachbarlichen Verständnisses, besonders mit den Protestanten, durch den Eintritt
in die Liga würde nur die Lande gefährden. Auch würden die Stände
nicht einwilligen; denn die Praelaten haben ihre besten Gefälle im württembergischen
oder badischen Gebiet und würden deren Einziehung besorgen, wie