Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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1. Ein Administ rator fuͤr das Ver- 
mögen: . 
a. des katholischen Kultus, und 
b. der katholischen Exziehunsgs- 
und Unterrichts-Stiftungen. 
a. Ein Administrator für das Ver- 
mögen: 6 
a. des evangelischen Kultus; und 
b. der evangelischen Erziehungs- 
und Untrerrichts-Stiftungen. 
3. Ein Administrator für das Ver- 
mogen der paritätischen Wohlth#= 
tigk eits-Stiftungen. 
4. Ein Administrator für das Ver- 
mögen der privativen 
a. kat holischen, und 
5d. evangelischen Wohlthäátig-= 
keits-Stiftungen. 
Ein jeder Administrator nimmt die erfo- 
derliche Anzahl von Schreibern auf, 
und erhält einen Amtsdiener. 
Den Administratoren der Wohlthärigkeite= 
Stiftungen werden die nach der Natur der 
Anstalt erfoderllchen Oekonomen und 
übrige Regle-Dienerschaft beygegeben 
und umergeordnet. 
VI. Der Wirbungskreis dieser Ad- 
mimstratoren umfasit im Allgemeinen: 
a, die Erbaltung und Vermeh- 
rung des Grundvermögens einer 
jeden einzelnen St stung. 
b. Die Per zeption aller aus dem 
Grundvermögen der einzelnen Stiftungen 
fließenden Jabres-Renten. 
„c. Die Realisirung der auf diese Jah- 
  
4 E 
res:Renten stiftungs= und etatsmäs- 
sig radizlrten Ausgaben und endlich 
d. die vorschriftmáßige Verrech- 
nung der Gesammt-Einnahmen und Aus- 
guben. . - 
Die Spezial-Instruktion fuͤr einen 
jeden Administrator muß der spezifischen 
Kognition des konsolidirten, ihm anvertrau- 
ten Stiftungsvermögens vorbehalten bleiben. 
VII. Ueber die Gehalte des im V. Ar: 
tikel genannten Personals werden folgende 
Bestimmungen festgesezt: 
A. Der Jahreegebalt der daselbst unter 
I. und #. angeordneten Adminisiratoren für 
das Stiftungs-Vermôögen zum Behufe des 
Kultus, der Erziebung und deo Unrerrich= 
tes besteht, in Erwägung des Quamuativen 
ihrer Perzeption: 
1. in einem Haupt-Geldbezuge 
von achthundert Gulden; 
2. in einem Rebengenuße von 12 
Prozent ab der ganzen miutelbaren 
und unmittelbaren rohen Einnahme, 
wofür der Administrator die Auslagen 
r. auf das seiner Wahl überlassene 
Schreiber-Personale; 
b. auf die Schreibmaterialien, und 
c. auf die Beleucht ung, Behöl- 
zung und Unterhalrtung der Einrich- 
tung des Dienstlokalo zu bestreiten hat. 
Zugleich genießft der Admimstrator 
3. entweder eine frepe Wohnung 
in e nem biezu dienlichen Stiftungo-Ge- 
bdude, oder ein Surrogat von 150 Gul- 
den.
	        
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