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obiger Vorschrift zu verfahren.
den 18. Maͤrz 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Bamberg.
Freyherr von Stengel.
Wevermann.
Bamberg,
(Die Getreid-Märkte im Bambergischen betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es ist zur Anzeige gekommen, daß auf Ge-
ereid-Märkten in der Provinz Bamberg,
einer ehemaligen Verfügung gemäß, den
Bierbräuern, Bäckern und Melbern der Ge-
treid-Einkauf nicht gestattet sey.
Da diese Einschrnkung der Marktfreyheit,
wodurch man den Einkauf der übrigen Orts-
Einwohner sichern oder erleichtern zu müssen
glaubte, dem Emporbringen der Märkie
durchaus nachtheilig ist, so wird dieselbe an-
durch, wo sie immer bestehen sollte, aus-
drücklich aufgehoben.
Wenach die Polizey: Behörden das Ge-
eignete zu verfügen wissen werden. Bam-
berg den 18. März 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Bamberg.:
Frepherr von Stengel.
Wepvermann.
(Dle Etats= Kuratel für das Stiftungs= und
Kommunal-Vermdgen der Provinz Bamberg
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Dle durch die allerhöchste Verordnung
vom a9. Dezember vorigen Jahres dekretirte
Erats-Kuratel für das Stiftungs= und Kom-
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munal: Vermögen der Provinz Bamberg ist
gegenwärtig konsticuirt. Es geht daher den
sämtlichen hiesigen Landgerichten, Rentim-
tern, Verwaltungen der milden Stiftungen,
dann den Städten, Märkten und ateimo-
nial: Gerichten hiedurch die Weisung zu,
alle Berichte über Gegenstände in Beziehung
auf die Stiftcungen und Kommunitäten, wel-
che das reine Finanzielle und deren Verwal-
tung betreffen, nunmehr an das königliche
General, Landes-Kommissariat als Etats-
Kuratel für das Stistungs und Kommnnal-=
Vermägen dahier, vom ersten Tag des künf-
tigen Monats Aprik, anfangend, einzubeför-
dern, und bey Selbsthaftung nur jene Zah-
lungs-Anweisungen aus den Stiftungs= und
Kommunal= Fonds, welche von unterfertig-
ter Stelle erfolgt sind, in Erfüllung zu brin-
gen. Bamberg, den 2r. März 1807.
Königliches General-Landeskom=
missariat in Franken, als Etats-
Kuratel für das Stiftcungs; und
Kommunal -Vermögen der
Provinz Bamberg.
Frepherr von Stengel. Sicherer.
Friedmann.
(Die Prüfung der jungen Aerzte und die Berlei-
hung der Physikate in der Schwäbischen Pre-
vinz betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Damit sich in Zukunft die jungen Aerzte,
in Hinsicht ihrer Gesuche um freye Praktik,
oder um Obysikate zu verhalten wissen, wer-
den die desfallsigen Verfügungen hiemit zu
ihrer Kenntniß gebrache: