Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

639 
(Die Aufnahme der Berg= und Hütten= Eleven 
betreffend.) 
Da bei der gegenwärtigen beschränkten 
Anzabl der Berg= und Hütten= Eleven die 
Aufnabme einiger neuen Subsekte, zufolge 
einer allerhöchsten Entschließung vom 20. 
März dieses Jahres, allergnébigst bewilliget 
worden ist; die Auswahl der hiezu fähigen 
Individuen aber durch einen Konkurs ge- 
scheben soll; se wird biezu der 20, des ein- 
gehenden Monaks Mai besilmmt, und die- 
jenigen jungen teuce, welche blezu die ge- 
eigneten Vorkenntnisse besizen, werden hie- 
mit aufgefodert, sich zur Prüfung an dem 
bestimmten Tage bei der unterzeichneten 
Stelle zu melden, 
Die Vorkennenisse, welche man von einem 
Kandidaten fodert, sind: daß er nicht nur 
eine gute, leserliche Handschrift schreibe; selbst 
schon einige schriftliche Aufsätze verfasse, 
und im Rechnen wohl erfabren sey; sondern 
auch die öffentlichen Schulen besucht, und, 
wo möglich, die ppysikalisch= mathematisch= 
und naturbistorischen Kufse schon vollendet 
habe. 
Zugleich soll derselbe besonders im Planzeich= 
nen schon etwas erfabren seyn, oder doch eine 
gute Anlage zur Erlernung des Zelchnens 
beweisen; auch darf er in seinem Alter nicht 
über 24. Jahre vorgerückt seyn, und muß 
übrigens einen gesunden und soliden Kör- 
perbau haben. 
Den vier esseren bei dem Konkurse sich aus- 
zeichnenden Subjekten sind zur weiteren Aus- 
bildung goo fl. als ein Stipendium zuge- 
  
640 
sichert; andere aber, welche sich allenfalls 
nech auszeichnen würden, und sich dem Berg- 
und Hücttenfache widmen wollten, müssen 
im Seande seyn, ihre Bildung aus eignen 
Mitteln fortzusezen; und es kann denselben 
nur im Verblinisse ihres Fleißes, und ibrer 
Fortschritte bei der näberen usbildung in die- 
sem Fache einiger Unterhalts-Beitrag zugesi- 
chert werden. München den 2. April 1807. 
Königliches oberstes Bergamt. 
Freiherr von Schwerin. 
  
Beförderungen. 
Vermög Armee- Befehl vom 14. Februar 
erbielt der Unterlieutenant des 6. leichten 
Infanterie-Bataillons Taris, Johann Fried- 
rich Spannmann, die nachgesuchte Eut- 
lassung. 
Im nämlichen Bataillon rückte der Jun- 
ker Paul Baron Vassimon zum Unter- 
lieutenant, und der Gemeine Karl Ziwny 
zum Junker vor. 
Vermög Aermee, Befehl vom 16. Februae 
wurde dem Unterlieutenant des 4. leichten 
Infanterie" Bataillons Zoller, Klement Se- 
nefelder, die nachgesuchte Entlassung er- 
tbeilt. 
Vermög Urmee: Befehl vom 18. Februar 
wurde dem pensionirten General= tieutenant 
Grafen RNogarola erlaubt, die Uniforme 
à la zuite der Armee tragen zu dürfen, — und 
Franz, Prinz zu Hohenlohr-Schillings- 
fürst erbielt den Karakter eines Masors der 
Kavalerie, mit der Erlaubniß, die Uniforme 
à la suite der Armee zu tragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.