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(Die Aufnahme der Berg= und Hütten= Eleven
betreffend.)
Da bei der gegenwärtigen beschränkten
Anzabl der Berg= und Hütten= Eleven die
Aufnabme einiger neuen Subsekte, zufolge
einer allerhöchsten Entschließung vom 20.
März dieses Jahres, allergnébigst bewilliget
worden ist; die Auswahl der hiezu fähigen
Individuen aber durch einen Konkurs ge-
scheben soll; se wird biezu der 20, des ein-
gehenden Monaks Mai besilmmt, und die-
jenigen jungen teuce, welche blezu die ge-
eigneten Vorkenntnisse besizen, werden hie-
mit aufgefodert, sich zur Prüfung an dem
bestimmten Tage bei der unterzeichneten
Stelle zu melden,
Die Vorkennenisse, welche man von einem
Kandidaten fodert, sind: daß er nicht nur
eine gute, leserliche Handschrift schreibe; selbst
schon einige schriftliche Aufsätze verfasse,
und im Rechnen wohl erfabren sey; sondern
auch die öffentlichen Schulen besucht, und,
wo möglich, die ppysikalisch= mathematisch=
und naturbistorischen Kufse schon vollendet
habe.
Zugleich soll derselbe besonders im Planzeich=
nen schon etwas erfabren seyn, oder doch eine
gute Anlage zur Erlernung des Zelchnens
beweisen; auch darf er in seinem Alter nicht
über 24. Jahre vorgerückt seyn, und muß
übrigens einen gesunden und soliden Kör-
perbau haben.
Den vier esseren bei dem Konkurse sich aus-
zeichnenden Subjekten sind zur weiteren Aus-
bildung goo fl. als ein Stipendium zuge-
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sichert; andere aber, welche sich allenfalls
nech auszeichnen würden, und sich dem Berg-
und Hücttenfache widmen wollten, müssen
im Seande seyn, ihre Bildung aus eignen
Mitteln fortzusezen; und es kann denselben
nur im Verblinisse ihres Fleißes, und ibrer
Fortschritte bei der näberen usbildung in die-
sem Fache einiger Unterhalts-Beitrag zugesi-
chert werden. München den 2. April 1807.
Königliches oberstes Bergamt.
Freiherr von Schwerin.
Beförderungen.
Vermög Armee- Befehl vom 14. Februar
erbielt der Unterlieutenant des 6. leichten
Infanterie-Bataillons Taris, Johann Fried-
rich Spannmann, die nachgesuchte Eut-
lassung.
Im nämlichen Bataillon rückte der Jun-
ker Paul Baron Vassimon zum Unter-
lieutenant, und der Gemeine Karl Ziwny
zum Junker vor.
Vermög Aermee, Befehl vom 16. Februae
wurde dem Unterlieutenant des 4. leichten
Infanterie" Bataillons Zoller, Klement Se-
nefelder, die nachgesuchte Entlassung er-
tbeilt.
Vermög Urmee: Befehl vom 18. Februar
wurde dem pensionirten General= tieutenant
Grafen RNogarola erlaubt, die Uniforme
à la zuite der Armee tragen zu dürfen, — und
Franz, Prinz zu Hohenlohr-Schillings-
fürst erbielt den Karakter eines Masors der
Kavalerie, mit der Erlaubniß, die Uniforme
à la suite der Armee zu tragen.