Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Saͤmtliche Unter-Offiziere tragen weiß 
kameelharne Port-d'Epée, die der Fusi- 
liere, Grenadiere, Schüzen und der Kaval- 
lerie zwey hellblaue, die der Arrillerie zwey 
rothe Epauletten, auf welchen der Feldwebel 
3, der Sergeant a, und der Korporal # 
weißen Serich har. 
Die Tambours 
wwagen auf den Schultern Schwalbennester von 
der Farbe der Aufschläge, mit einem schma- 
len silbernen Börtchen eingefaßt und in der 
Mitte die verschlungenen Buchstaben M. J. 
eingenäht. 
Der Regiments-Tambour traͤgt nebst dem 
ein hellblaues Bandoulier mit fassonirten 
silbernen Borten besezt, einen ungezakt silber- 
bortirten Hut mit hellblauen Federn geziert. 
Die Trompeter 
der Kavallerie sind wie die Gemeinen gekleidet, 
nur haben sie auf dem Ruͤcken dunkelblaue 
Baͤnder mit fassonirten silbernen Borten 
eingefaßt. 
Eine andere Uniform ist nicht zu tragen er- 
laubt, nur koͤnnen die Unteroffiziere und Ge- 
meine in kalter und regnichter Witterung sich 
grauer Maͤntel, nach Art der Militaͤr-Che- 
misen, bedienen, auch sind den Offizieren der 
Füsiliere, Grenadtere und Kavallerte dunkel- 
blaue, jenen der Schüzen und Artillerie aber 
hechtgraue Ueberröcke mit hellblauen Kragen 
und Ausschlägen gestartet. 
Alle bisherigen Galla: Uniformen zessiren. 
Die Schabraken 
der Kavallerie sind von hellblauem Tuche, so 
auch die Pistolen-Deckel. Bey den Ge- 
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meinen laͤuft eine kameelharne weiße Borte, 
bei den Unteroffizieren deren zwei, bei den 
Subalternen Offizieren aber eine zwei Zoll 
breite silberne, bei den Stabsoffizieren zwei 
glatte Silber-Borten, wovon die obere ein, 
und die untere zwei Zoll breit ist, herum; 
bei lezteren ist an beiden hintern Enden noch 
ein 6 Zoll hohes und 4 Zoll breites, mit Lor- 
beern umgebenes Oval angebracht, welches mit 
blau und silber gestickten Rauten gefüllt ist, 
und über welchem sich eine mit Silber gestickte 
Krone befindet. 
Unseren General = Landeskommissariaten er- 
öffnen Wir diese, die Organisation, den Zweck 
und die Uniformirung des Bürgermilttärs 
betreffende Normal-Verfügung zur einschlä- 
gigen Mitwirkung und Vollführung. Mün- 
chen den 3. April 1807. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhöcb#flen Befehl. 
v. Krempelhuber. 
  
(Das Band an der Verdienstmedaille betreffend.) 
Wir Maximilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Damit bei der durch Verleihung der Ci—- 
vil: Verdienstmedaille bewilligten Auszeich- 
nung eine angemessene Gleichförmigkeit beob- 
achtet werde, verordnen Wir, daß dieselbe 
an einem, einen Joll breiten, aus zwei weis- 
sen und drei hellblauen, schmalen Streifen 
zusammengesezten, seidenen Bande an der 
linken Brust im Knopfloche getragen wer- 
den solle. 
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