Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XVIII. Stück. München, Sonnabend den 2. Mai 1807. 
  
— 
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Das allgemelne Reglerungsblatt und dle Be- 
kanntmachung der kdulglichen Verordnungen 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wr. finden Uns veranlaßt, wiederholt 
Unseren bestimmten Befehl zu eröffnen, daß 
das allgemeine Regierungsblatt als das ein- 
zige Organ Unserer landesherrlichen Ver- 
ordnungen in sämtlichen Unseren Provin= 
zen angesehen, und von allen bohen und nie- 
deren Behörden, und allen Untertbanen die 
darin enthaltenen Verfügungen, Aufträge 
und Verordnungen eben so pflicheschuldigst 
befolgt werden sollen, als wenn sie an die- 
selben besonders ausgeschrieben, oder sonst 
eigens verkündet worden wären. München 
den 14. April 1807. 
Max Joseyh. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhochsten Befehl. 
· von Flad. 
(Uniformirung des Post-Personals betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Wir für das gesamte Post-Personale 
in Unseren Staaten eine eigene Uniforme 
vorzuschreiben beschlossen Haben, so wollen 
Wir bierüber nachstebende Verfügungen zur 
Nachachtung bekannt machen: 
I. Unsere Ober-Postmeister tragen 
als Uniforme ein Kleid von bellblauem 
Tuche mit Unterfutter von gleicher Farbe, 
dann stebendem Kragen und Ermel= Auf- 
schlägen von schwarzem Simt. Da 
ist von oben bis unten mit einer Reihe Kuö- 
ppfe zugemacht, welche von weißem Metall 
und mit dem gekrönten töwen bezeichnet 
sind. Die Taschen-Klappen und Rockfal#n 
sind beiderseits mit drei Kuöpfen, und die 
Ermel= Aufschläge mit zwel bkleinen Kubefen 
versehen. Bei Hose werden zu dieser Uni- 
forme kurze weiße Beinkleider, ausserdem aber 
lange Beinkleider von hellblauem Tuche mit 
Stiefel und Spornen getrazen. Der Kra- 
gen und die Ermel-Aufschläge sind nach 
dem bei den gebeimen Ministerial-Departe= 
ments der auswärtigen und der inneren An- 
7. 
K'ei
	        
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