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Anhange eroͤffnet, das in allen vom 1.
Juni dieses Jahres auhängig werdenden,
und nach der Oesterreichischen Gerichtsord-
nung zu verhandelnden Prozessen nur jenen
Advokaten die Pakrozintrung und Vorstands-=
leistung zu gestarten seny, welche sich über
die aus den Ocsterreichischen neu eingefübr-
hten Civil: Gesezen überstandene Prüfung,
und das biernach erlangte Fäbigkeits-De-
kret auszuweisen vermögen; diesen Advo-
katen also nach den ihnen schon früher ge-
machten Erinnerungen bevorstehe, bei die-
sem königlichen Appellations, Gerichte unter
Uuswelsung ihres bisberigen Advokarur-Be-
fugnißes um die Prüfung, und eine bier-
zu nach Umständen zu ertheilende Delega-
tion anzulangen.
(6 Innsbruck den 10. Mai 1807.
Känigliches Appellations-Gericht
in Tirol.
von Srrobl, Vizepräsident.
von Franzin.
Auftrag
an sämtliche Gerichtsbehörden der 22
Neuburg.
(Den Umlauf der Depoff irions-Gelder betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs,
Wenn gleick die erlessene allerböchste Ver-
ordnung vom 0. Juli 182. wegen des
anbefoblenen Umlaufes der Depoft itengelder
von einigen königlichen Gerichtsbehörden
dlesseitiger Provinz nach deren Sinn befolgt
wird;
so zeigt sich doch mißfaͤlligst, daß
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andere derselben, besonders in richtiger Ein-
sendung derlei Gelder obige allerhöchste Ver-
ordnung nicht zweckmäßig befolgen. — Zu
Vermeidung desfallsiger Verantwortlichkeit
werden besagte königliche Gerichtsbehörden
auf die genaueste Befolgung des mehrer-
meldeten königlichen General-Mandates an-
durch wiederholt angewiesen.
Neuburg den 20. Mai 1807.
Königliche tandes= Direktion
in Neuburg.
Graf von Tassic.
Schselle.
Auftrag
an die tandgerichte, Herrschafes= Gerichte,
und Magistrate der Provinz Batern.
(Die Einsendung der Gewerbe-Kataster betresffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Den mit der Cinsendung der Gewerbe-
Kataster für das Jahr 1806, nach der
Vorschrift vom 2. März, noch ausständi-
gen tandgerichten, Herrschaftsgerichten,
und Magistraten wird aufgetragen, solche
innerbalb 14 Tagen, vom Tage der Ein-
rückung anfangend, um so gewisser einzu-
senden, ale nach dem fruchtlosen Ablause
dieses Termins die geeigneten Zwangemittel
obne weitere Nachsicht eintreten würden.
München den 25. Mai 1807.
Köntgliche tandes-Direktion in
Baiern.
diehen von Weichs.
Rainprechter.