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mit den Auftrag, das Nachlaßwesen in Be-
ziehung auf die Steuergefaͤlle dergestalten zu
beschleunigen, daß die Nachlaß-Libelle mit
den ihnen vorgehenden Schadens-Abschad-
zungs-Drotokollen längstens bis Ende August
an die S#tenerämter gelangen, damit selbe
von dieser Seite an Stellung ihrer Rechnun-
gen nicht gehindert werden.
Diesenigen Behörden, welche um die be-
zeichnere Zeit nach Anzeige der Steuerämter
sich noch in Saumsal befinden, werden durch
Abordnung eines eigenen Serafboten unaus-
bleiblich zu Erfüllung ihrer Dienstschuldigkeit
angehalten werden.
München den 24. Juni 1807.
Koͤnigliches General-Landeskommis—
sariat in Baiern, als Provinzial-
Etats-Kuratel.
Neumaier. Freiherr v. Weichs. Freiherr v. Widamann.
von Schmeger.
Bekanntmachungen.
An die inländischen Künstler.
(Die Erbauung eines neuen Chor-Mlars in der
lateinischen Schul= und Seminarskirche zu Müne
chen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät von Balern
haben allergnädigst zu beschliessen geruher,
in die lateinische Schul= und Seminarien:
Kirche einen neuen Chor-Alrar erbauen zu las-
sen, und zugleich nach einer allerhöchsten Ent-
schliessung vom Zzo. Mai abhin verordner,
daß die Verfertigung desselben durch inläne
dische Künstler zu Stande gebracht werden solle.
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Saͤmtliche inlaͤndische Kuͤnstler werden da-
her zu Folge dieses allerhoͤchsten Beschlusses
eingeladen, ihre mit den erfoderlichen Grunb-
und Aufrissen, dann Kosten-Ueberschlägen
begleiteten Zeichnungen in Zeit 3 Monaten zu
dießortiger Stelle einzusenden, wonach ihnen
über die Annahme und Ausführung ihrer
eingereichten Plane das Weitere eröffnet wer-
den wird.
Die Dimensionen des Raumes zur Einstel-
lung des Choraltars sfind folgende:
Die Breite der Kirche beerägt 36, die
Höhe des Bogens bis zum Gewölbe §47,
und bis zur Widerlage desselben 367 Schuh,
die Tiefe des Chores, oder Kirchen Schiffes
bis zum ersten Antritt aber enthält 20 Schuhe.
Der höchste Kosten auf Architektur und
Bildhauer-Arbeit ohne Fassung wird auf
2300 fl. festgesezt, welcher Betrag also nicht
überschritten werden darf.
Die Gelegenheit zur Auszeichnung, wele
che dieser Aufeuf den Künstlern des In-
landes darbietet, wird jeden derselben mit
hohem Gefühle beseelen, und läße erwarten,
daß in diesem zu erbauenden Chor= Altar ein
würdiges Denkmal vaterländischen Kunstfleißes
aufgestellt werde.
München den 25. Juni 1807.
Königlich Baierischer Kirchen-Ad-
ministrations-Rath als Provin=
zlal= Stiftungs= Kuratel.
Ilg. Graf zu Lodron. Stollnreather.
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Wurzer.