Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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mit den Auftrag, das Nachlaßwesen in Be- 
ziehung auf die Steuergefaͤlle dergestalten zu 
beschleunigen, daß die Nachlaß-Libelle mit 
den ihnen vorgehenden Schadens-Abschad- 
zungs-Drotokollen längstens bis Ende August 
an die S#tenerämter gelangen, damit selbe 
von dieser Seite an Stellung ihrer Rechnun- 
gen nicht gehindert werden. 
Diesenigen Behörden, welche um die be- 
zeichnere Zeit nach Anzeige der Steuerämter 
sich noch in Saumsal befinden, werden durch 
Abordnung eines eigenen Serafboten unaus- 
bleiblich zu Erfüllung ihrer Dienstschuldigkeit 
angehalten werden. 
München den 24. Juni 1807. 
Koͤnigliches General-Landeskommis— 
sariat in Baiern, als Provinzial- 
Etats-Kuratel. 
Neumaier. Freiherr v. Weichs. Freiherr v. Widamann. 
von Schmeger. 
  
Bekanntmachungen. 
An die inländischen Künstler. 
(Die Erbauung eines neuen Chor-Mlars in der 
lateinischen Schul= und Seminarskirche zu Müne 
chen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät von Balern 
haben allergnädigst zu beschliessen geruher, 
in die lateinische Schul= und Seminarien: 
Kirche einen neuen Chor-Alrar erbauen zu las- 
sen, und zugleich nach einer allerhöchsten Ent- 
schliessung vom Zzo. Mai abhin verordner, 
daß die Verfertigung desselben durch inläne 
dische Künstler zu Stande gebracht werden solle. 
  
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Saͤmtliche inlaͤndische Kuͤnstler werden da- 
her zu Folge dieses allerhoͤchsten Beschlusses 
eingeladen, ihre mit den erfoderlichen Grunb- 
und Aufrissen, dann Kosten-Ueberschlägen 
begleiteten Zeichnungen in Zeit 3 Monaten zu 
dießortiger Stelle einzusenden, wonach ihnen 
über die Annahme und Ausführung ihrer 
eingereichten Plane das Weitere eröffnet wer- 
den wird. 
Die Dimensionen des Raumes zur Einstel- 
lung des Choraltars sfind folgende: 
Die Breite der Kirche beerägt 36, die 
Höhe des Bogens bis zum Gewölbe §47, 
und bis zur Widerlage desselben 367 Schuh, 
die Tiefe des Chores, oder Kirchen Schiffes 
bis zum ersten Antritt aber enthält 20 Schuhe. 
Der höchste Kosten auf Architektur und 
Bildhauer-Arbeit ohne Fassung wird auf 
2300 fl. festgesezt, welcher Betrag also nicht 
überschritten werden darf. 
Die Gelegenheit zur Auszeichnung, wele 
che dieser Aufeuf den Künstlern des In- 
landes darbietet, wird jeden derselben mit 
hohem Gefühle beseelen, und läße erwarten, 
daß in diesem zu erbauenden Chor= Altar ein 
würdiges Denkmal vaterländischen Kunstfleißes 
aufgestellt werde. 
München den 25. Juni 1807. 
Königlich Baierischer Kirchen-Ad- 
ministrations-Rath als Provin= 
zlal= Stiftungs= Kuratel. 
Ilg. Graf zu Lodron. Stollnreather. 
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Wurzer.
	        
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