Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1217 
Für die zweiee Klasse. 
Der gebeime Rath Karl Ehrenbert Frei- 
berr von Moll. " 
Für die dritre Klasse. 
Der geistliche Rath torenz Westeneieder. 
Als ordentliche residirende Mit- 
glieder werden ernannt und bestätige: 
Für die erste Klasse. 
Oberbofbibliothekär Christoph Freiberr 
von Aretin. 
Hoftbeater Intendant Jos. Marius Babo. 
Oberbergmeister und tandes= Direkions- 
Ratb Franz Kaver Baader. 
Unterbibliothekär Ignaz Harde. 
Professor Friedr. Wilb. Jof. Schelling. 
Rektor Kasetan Weiller. 
Für die zweite Klasse. 
landes: Direktions Ratb Jos. Baader. 
Protessor Anselm Ellinger. 
Kanonikus Marimus Imbof. 
Gebeimer Rath Karl Ehrenbert Freiher# 
von Moll. 
Direktor Mathias Flur . 
tandes-Direktionsratb. Geors Grän- 
berger. 
Medizinalrath Johann Welchide Guͤthe. 
Kommenthur Joseph Petzl. 
Oberst Adrian von Rliedl. 
Professor Johann Wilbelm Rieter. 
Professor Ulrich Schiegg. 
H. fratb Karl Felir Seiffer. 
Gebeimer Rach Samuel Thomas Söm- 
mering. 
Gehee Nath Harl Friederich Wiebe- 
king. 
1218 
Fuͤr die dritte Klasffe. 
Hofrath Karl Wilhelm Friedr. Breher. 
Gebeimer Saats= Archivar Binzenz von 
Paktbausen. 
Gebeimer tegations Rath Jobann tud- 
wig Rbeinwald. 
Direktor Igna; Sereber. 
Geistlicher Rath torenz Westenrieder. 
Professor Peter Pbilipp Welff. 
Diefentgen bisberigen Mitglieder der Ma- 
demie, welche nach den Anerdnungen des 
V. XIII. dieser Konstientiens-Urkunde in 
den Klassen der ordentlichen Mieglieder 
nicht ferner verbleiben, treten in die Klasse 
der Ebren-Mitglieder:; auch sind die 
abwesenden ordentlichen Mitglieder der vor- 
mals in Manhekm bestandenen Nkademie 
der Wissenschaften bei der biesigen als aus- 
wärtige Mitglieder anzusehen, und 
in diese Klasse namentlich einzutragen. 
Ueber das bei der Akademie und bei den 
ihr untergeerdnecen Anstasten und Sammr 
lungen anzustellende Dienstpersonale, wel- 
ches dem Präsidenten der Akademte und den 
einschldgigen Vorstehern untergeben ist, er- 
warten Wir einen utuständlichen Worschlag 
von denselben, wenn das bereits angestellte 
nicht pi##reichend seyn follte, oder Erledi- 
gungsfülle sich künftig ergeben. Bei sfol- 
chen Vorschlägen soll aber allezeiz auf Indi- 
vidnen Ruͤcksicht genonimen werden, welche 
bereits eine Pensson genzeßen, und noch 
Dienste zu leisten im Stande siud. 
XXV. Wir sezen mit der Abademie in 
unmittelbare Verbindung:
	        
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