Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

139 
terscheiden sie sich lediglich durch die Groͤße 
oder den dußeren Umfang, ohne daß bey ei- 
nem derselben der Inhalt des Waxpens oder 
die Verzierungen desselben reichhaltiger seyn 
dürfen. 
In Hinsicht auf die Größe der verschiede- 
nen Siegel bleibt es bey der vorigen Be- 
stimmung. 
  
(Die Militär-Befdrderungen betreffend.) 
Seine Majestät der König haben vermög 
Armee Befehls vom a7. Dezember 1#b aller- 
gnädigst verordnet, daß, vom 1. Jänner 1807 
angefangen, simnnliche in den Armee= Be- 
fehlen vorkommende Militär-Anustellungen, 
Beförderungen und Denstonirungen rc. auch 
in das Regierungsblatt zur öffentlichen Be- 
kanntmachung eingerückt werden sollen. 
  
(Die Bierleose betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Bey der über die Bierloose erlassenen Ver- 
ordnung vom 3. August vorigen Jahres ist 
es überhaupt Unsere allerhöchste Absicht nicht 
gewesen, daß die Bierloose, selbst gegen 
den Willen der Bräuer, wiederum eingeführt, 
und denselben aufgedrungen werden sollen. 
Nachdem in der Zwischenzeit sich die 
Briuer der vorzüglichsten Orte an Uns ze- 
wender, und um Befrehung von dieser Wer- 
wong gebethen haben, so wollen Wir auch 
ben Verschleiß des Biers dieser Beschrän- 
tung ferner nicht unterwerfen, sondern es 
ley der schon uncer dem 30. September 2700. 
—— — 
140 
dekretirten, und bereits allenthalben vollzoge- 
nen Aufhebung der Märzen-Bierloose belas- 
sen. tünchen den 8. Jänner 180). 
Mar Joseph. 
Freyherr von Monegelas. 
Auf kbnigl. allerhchsten Befehl. 
v. Krempelhuber. 
Bekanntmachunge nn.3 
(Die Pfarrey zu Unterredach betreffend.) 
Daß die protestanrische Pfarrey zu Unter- 
redach im Fürstenthume Bamberg durch die 
Beförderung des bisherigen Pfarrers, Trau- 
müller, zur Pfarrey Streirberg erlediget. 
worden, wird hierdurch zur Noriz für die 
zur Bewerbung um die vakante Stelle befng- 
ten Kandidaten bekannr gemache. 
  
(Die protesiamischen Predigramts-Kandidaten des 
bambergischen Konsi#lorial-Distriktes betr.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Die protestanrischen Predigtamts= Kandi- 
daten der bambergischen Provinz werden 
hierdurch aufgefodert, binnen 4 Wochen ben 
der königlichen Landesdirektion, als protestans 
tischen Konststorium, sich entweder über ihre. 
bereits bestandene Prüfung, und erlangte Er- 
laubniß, zu predigen, schriftlich auszuweisen, 
oder zum theologischen Eramen anzumelden, 
zugleich aber über ihren dermaligen Aufenthalr 
und Geschaftskreis Nachricht zu ertheilen. 
Bamberg den z. Jänner 1807. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Stengel. 
Wevermann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.