274 XII.
Bekanntmachung.
(Vom 20. März 1901.-,
Die Ein= und Durchfuhr von Vieh aus der Schweiz betreffend.
Nachdem die Maul= und Klauenseuche in dem schweizerischen Kanton Basel-Stadt
wieder erloschen ist, wird das durch die Bekanntmachung vom 15. v. M. (Gesetzes= und Verordnungsblatt
Seite 85) diesem Kanton gegenüber erlassene Verbot mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
Das durch die genannte Bekanntmachung hinsichtlich des Kantons Basel-Landschaft
erlassene Einfuhrverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Karlsruhe, den 20. März 1901.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Schenkel.
Vdt. Dr. Paul.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karleruhe.