Metadata : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

274  XII.

Bekanntmachung.
(Vom  20.  März  1901.-,
Die  Ein=  und  Durchfuhr  von  Vieh  aus  der  Schweiz  betreffend.

Nachdem  die  Maul=  und  Klauenseuche  in  dem  schweizerischen  Kanton  Basel-Stadt
wieder  erloschen  ist,  wird  das  durch  die  Bekanntmachung  vom  15.  v.  M.  (Gesetzes=  und  Verordnungsblatt
  Seite  85)  diesem  Kanton  gegenüber  erlassene  Verbot  mit  sofortiger  Wirkung
aufgehoben.

Das  durch  die  genannte  Bekanntmachung  hinsichtlich  des  Kantons  Basel-Landschaft
erlassene  Einfuhrverbot  bleibt  bis  auf  Weiteres  in  Kraft.

Karlsruhe,  den  20.  März  1901.

Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.
Schenkel.
Vdt.  Dr.  Paul.

Druck  und  Verlag  von  Malsch  &  Vogel  in  Karleruhe.