Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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senden Behörden längstens bis zu Ende Feb- 
rnars laufenden Jahres zur unterzeichneten 
Stelle eingesendet werden. München den s. 
Jinner 1807. 
Köônigliche kandes--Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Haider. 
  
Auftrag 
au 
sämnnliche Land= und Stadtgerichte in Ober- 
nunnd Niederbaiern. 
(Die kursirenden Kalender betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Die nachstehende Landgerichte haben den 
Austrag vom 14. Noveimber 1806 (Regie= 
iungsblatt XXXXIX. Stück, Seite 443.) 
im Petreffe der kursirenden inländischen Ka- 
lender bis jetzt noch nicht befolgt; man er- 
wartet längstens in Zeit 14 Tagen den pünkt- 
lichen Vollzug. München den 13. Jänner 
1807. · 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat. 
Frepherr von Wesché. 
von Schmüger. 
Landgerichte: 
Deggendorf, Erding, Friedberg, Jul- 
bach, Landshut, Mitterfels, Mühldorf, 
Pfaffenberg, Dfaffenhofen, Riedenburg, 
Schoͤnberg, Schongau, Starnberg, Stran= 
bing, Trostberg, Viehtach, Vilshofen, 
Wolfstein, Wegscheid. 
Polizey' Kommissionen: 
Burghausen, Ingolstadt. 
  
180 
Auftrag 
en sämmrliche Behörden in Ober: und 
NMiederbaiern. 
(Die Bierbüchel der Wirthe betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Nachdem man sich überzeugt hat, daß die 
PBierbüchel, welche die Wirthe nach den beste- 
henden Verordnungen haben sollen, nicht 
mehr allgemein geführt werden, so werden 
sämmrliche Obrigkeiten hiemit angewiesen, die 
ihnen untergebene Wirthe anzuhalten, daß 
sie über das Bier, so sie bey dem Bräuer 
empfangen, ordentlich verfaßte Aufschreib- 
büchel führen, und die, welche hierln nach- 
läßig befunden werden, behörig zu bestrafen. 
München den 19. Jänner 180. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
Haider. 
  
Auftrag 
an die Patrimoniat-Gerichte der Drovinz 
waben. 
(Die Schutzblatrern-Impfung betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Die Datrimonial-Gerichte in der Pro- 
vinz Schwaben erhalren mit Ausnahme der- 
jenigen, denen schon eine besondere Weisung 
zugegaingen ist, den Auftrag, das Verzeich- 
niß aller bisher vaccinirten Kinder an die 
unterzeichnete Landes= Stelle einzuschicken. 
In diesem Verzeichnisse muß der Name 
und das Alter des geimpften Kindes, das 
Jahr, in welchem die Impfung geschehen, 
der Name des Impfarztes, und der Erfolg 
der Impfung angegeben werden. 
Ferner haben die Patrimonial Gerichte
	        
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