Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1901 
auch einem General--Kommissaͤr uͤbertragen 
werden. 
K. 44. Die teben müssen von dem behen- 
Manne selbst empfangen werden. Nur in 
besonderen Verhinderungsfällen kann mit kö- 
niglicher Genehmigung die lebens-Empfäng= 
niß durch einen eigens bevollmächtigten An- 
walt aus derselben Klasse der tehen-Männer 
geschehen. 
. AK. Minderjaͤhrige koͤnnen nicht Leben 
empfangen, sondern muͤssen sich von einem 
tehen-Träger vertreten lassen. 
. 4%. Bei der Belehnung muß der te- 
ben-Mann folgenden Eid schwören: 
„Der gegenwärtige Leben-Mann (tehen- 
„Träger) soll schwören in seine (in des te- 
„ben-Mannes) Seele, dem allerdurchlauch- 
„tigsten, großmächtigsten König und Herrn, 
„ Herrn Maximilian Joseph, König 
„von Baiern, als seinem allergnädigsten 
„hehen-Herrn, getreu und gehorsam zu seyn; 
„und alles zu tbun und zu leisten, was 
„ seinem leben= Herrn ein getreuer teben- 
„Mann nach den Gesezen des Reiches zu 
„leisten schuldig ist, bei unfehlbarem Ver- 
„luste des lehens.“ 
Stabung. 
„Dem Eide, welcher mie jezt vorgelesen 
„worden, und den ich wohl verstanden habe, 
„schwsre ich, getreulich nachzukommen, so wahr 
„mir Gott helfe und sein heiliges Evange- 
„lium.“ 
——— 
1902 
S. 47. Ueber den Belehnungs= Akt wied 
ein Protokoll ausgenommen und in das Le- 
beubuch eingetragen, dann ein von dem Ks- 
nig unterzeichneter und von dem Minister der 
auswärtigen Angelegenheiten kontrastgnirker 
Lehenbrief auogefertiget, und dagegen von dem 
Lehen= Manne ein Revers erholt. 
a. Kapitel. 
Von den behen-Gebühren. 
G. 48. Die von dem Lehen-Manne für die 
Belehnung zu entrichtenden Gebühren beste- 
hen in der 
o) Lehen= Tare, 
b) in dem Gradations= Stempelbetrage, 
P) in den Kanzlei: Gebühren, nämlich: 
1) Briesgelde, 
2) Nevers-Gelde, und 
3) Verpflichtungs Gebühr. 
§. 49. Sämtliche Lehen werden, in Rück- 
sicht der Belehnungs: Gebühren, in 6 Klassen 
gereihet. 
G. so Die Lehen der ersten Klasse bezahlen 
zur Lehen Tare *!*-“• 4 J0oo fl. 
die der zweiten Klasse . 500 
die der dritten . 350 " 
die der vierten 100 - 
die der fuͤnften . W 
die der sechsten Klasse 25 „ 
G. X. Die Sctempel: Gebühren werden
	        
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