Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1943 
auf ausgezeichnete Kreis-Rätbe und Fiska- 
len Rücksicht nehmen. 
. 12. Als Nang und Titel bestimmen 
Wir für 
den Vorstand den eines gebeimen tega- 
tions = Ratbes, . 
für die Rätbe den der tegations-Rätbe, 
eben so für den tehen-Archivar und für die 
Fiskalen den der Kreis-Räthe; 
das übrige Personal ist im Range dem 
Personale der General-Kreis-Kommissariate 
gleich gestellt. 
§6. 13. Der Vorstand, die Rätbe und der 
Lehen-Archivar tragen die Uniforme des Mini- 
sterial-Departements der auswartigen An- 
gelegenheiten, nach ihrer Rang= Klasse. 
Die Sekretäre, der Tarator, die Registra- 
coren und Rechnungs-Kommissäre tragen die 
rothe Uniforme, ohne Epauletten; die Pro- 
tokollisten und Kanzellisten nur die blaue 
Uniforme des Departements. 
Die Fiskalen tragen die Uniforme der Kreis- 
Räthe. 
S. 14. Die Benennung des Personals bei 
der ersten Formation der Sektion werden Wir 
in einer eigenen allerböchsten Entschliessung 
eröffnen, so wie Wir über das Geschäfts- 
tokal das Rötbige verfügen werden. 
11. Titel. 
Wirkungs-Kreit. 
O. 15. Der Wirkungs-Kreis der bei Un- 
serm Ministerium in auswärtigen Angele- 
genheiten angeordneten Lehen- und Hoheits- 
  
1944 
Sektion wird in Bearbeitung folgender Ges 
genstände näher beslimmt: 
1. Sämtliche Lehen-Sachen aus allen Be- 
zirken des Reiches, mit Ausnahme der Un- 
serm geheimen Ministerium der Finanzen zu- 
getbeilten gemeinen tehen, nach Vorschrift 
des teben= Edikes. 
2. Diejenigen Gränz-Angelegenbeiten, 
welche Wir der Sektion zur Bearbeitung 
zu übergeben für gut finden. 
3. Alle Gegenstaͤnde, welche auf das Nach- 
steuer-Wesen, die Freizügigkeits= Verträge, 
Ein= und Auswanderungen, Vermögens Ein- 
und Ausführungen Bezug haben. 
4. Die Bewahrung der Gerechtsame des 
Souveräus, rücksichtlich der Verhälmisse der 
in Unsern Staaten ansässigen Fürsten, Gra- 
fen, Ritcer, und anderen Guts-Beßtzer, und 
der Ausübung der Patrimonial Gerichts- 
barkeit. 
5. Die teitung der siskalischen Prozesse 
vor den Gerichtshöfen, und Instruirung der 
an den Sizen der Appellations-Gerichte auf 
gestellten Fiskale, mit Ausnahme der Ge- 
genstände besonderer Geschäfts= Zweige, wel- 
che mit eigenen Fiskalen versehen sind. 
6. Die Ober, Aufsicht über die bestehen- 
den Landes-Archive, Plan= und tandkarten- 
Konservatorien. 
7. Der Vortrag über die Ertheilung der 
auf den Zivilstand Bezug babenden Rechte. 
8. Der Vortrag über die Anstellungen der 
Fiskalen und des untergeordneten Personals. 
9. Die Konkurrenz zu den Prüfungen der 
diplomarischen Eleven.
	        
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