Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1957 
Das uͤbrige Personal ist in der Uniforme 
den entsprechenden Graden des gebeimen Zen- 
tral Rechnungs-Kommissariats des Innern 
gleich gestellt. 
G. 11. Die Benennung des Persenals bei 
der ersten Formation der Sektion werden Wir 
in einer eigenen allerböchsten Eneschliessung 
eröffnen, so wie Wir über das Geschäfts lokal 
das nöthige verfügen werden. 
II. Tite# 
Wirkungs-Kreic. 
K. 123. Der Wirkungs-Kreis der Polizei- 
Sektion bei Unserm Ministerium des Innern 
wird in Bearbeitung folgender Gegenstánde 
näber bestimmt: 
a) die obere teitung der den General-Kreis, 
Kommissariaten durch die Instruktion vom 
17 Juli 1808 (Regierungsbl. v. J. 1808, 
XXXIX. Stuͤck) zur unmittelbaren Be- 
sorgung übertragenen Holizei-Gegenstände, 
nämlich: 
«.«·! .. - 
1)inHinsichtauf die Sicherbeit der 
Einwohner, nach K. a1. 22. 23. Buchstabe 
a bis c. O. 24 und 28. 
Die Brand-Versscherungs-Astalt ist der 
Polizei Sektion unmittelbar untergegeben., 
2) In Hinsicht auf die Gesundheit# 
Polizei, nach H. 26. 
3) So viel den Nabrungs Stand und 
das Kredit-Wesen der Einwohner betrifft, 
nach J. 27. Buchstabe a bis m, dann o. und 
——— 
1958 
p., ruͤcksichtlich der Wohlthaͤtigkeits-Anstalten, 
gemeinschaftlich mit dem geheimen Zenttal- 
Rechnungs-Kommissariate des Innern. 
4) In den Gegenständen der Gewerber 
Polizei, nach O. 3. Buchstabe a. c. d.c. 
§) Rücksschtlich der Kommunal= Ver- 
bältnisse, nach C 20. Buchstabe a. b. undc 
6) Im Fache der Gerichts-Holizei 
nach näberer Besiimmung des F. 30. 
Die Polizei= Sektion konkurrir#t mit der 
Hobeits: Sektion und der Justiz-Stelle bei 
den Konkurs, Prüfungen der Rechts-Kandi- 
daten, welche an dem Size der Zentral-Re- 
gierung vorgenommen werden. 
7) In Hinsiche auf die Sitten nach 
S. 31. 
83) In denjenigen militärischen Ge- 
genständen nach g. 34., welche nicht be- 
sonders Unserm Ministerium der auswaͤrtigen 
Angelegenheiten uͤbertragen sind. 
Vorxzüglich unterliegt der Geschäfts Späbre 
der Polizei-Sekrion alleszwas auf das Bürger- 
Militär und die Gened'armerie Bezug har. 
9) In Ansehung der staatswirtß- 
schaftlichen Gegenstände, sowohl was 
dis Produktion beteiff#, nach C. 36. Buch- 
stabe a. b. c. und e., als die Fabrikation, 
nach C. 36., und die Beförderung des Han- 
dels nach G. 37. Buchstabe a. b. d. c. g. 
und h. · 
10) In Hinsicht auf die Statistik Un- 
sers Reiches, nach V. 38.
	        
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