1961
Vortraͤge von den Referenten einzeln, oder in
tigenen Sizungen erstatten lassen wolle.
G. 10. Dlesen Sizungen wird Unser Mi--
nister des Innern nach Gefallen selbst beiwoh-
nen; auch bei den Vorträgen, welche demsel-
ben durch den Chef an elnem bestimmten Wo-
chenrage gemacht werden, so oft er es fuͤr noth-
wendig findet, den Referenten der Sektion,
den General-Direktor des Wasser: Brücken-
und Serassenban' Wesens, und bie Ober Me-
dizinal Räthe betziehen.
K. 20. Bei den Sizungen hält in Abwesen-
heit des Ministers der Chef die Umfrage, sprichr
die Beschlüsse nach der Mehrheit der Stimmen
aus, und sorgt für die richtige Einiragung in
das Protokoll.
Wenn der Chefdder Mehrheit nicht beisimut,
welches in dem Protokolle zu bemerken ist, so
soll derselbe beide Meinungen dem dirigiren-
den Minister mit den Gruͤnden vortragen, und
die Entscheidung erholen.
H. 21. Die wichtigeren Gegenstaͤnde wer-
uͤber unten naͤhere Bestimmung erfolgt, wer-
den von dem Chef mit dem Rericlit, und von
dem Minister mit dem Expeliatur versehen.
G.2. Bel Gegenständen minderen Belanges,
deren Erledigung nach der solgenden Ermüch-
tigung der Sektion selbst überlassen ist, fügt
der Chef das Expedliatur bei, und sorgt für
die schleunige Ausfertigung durch den erpedi-
renden Sekretär.
C. a3. Diese geschiehe unter cochpchender
Unterschrift:
stebender Geseze und Verordnungen,
1962
Aus Auferag
bes Ministeriums des Innern,
unterzeichnet von dem Chef, und konera-
signirt von dem erpedirenden Sekretär, unter
dem kleinernen Siegel des Ministerial-De-
Hartemenes, welchem die Buchstaben P. S.
(Polizei = Sektion) beigefügt sind.
S. 24. Wegen der Ferm der Ausfertigung
sollen durchgehends diejenigen Bestimmungen
beobachter werden, welche in der Instruktion
für die lehen= und Hoheits-Sektion . 26.
27. 28. 29. und 3o. vorgezeichner sind.
G. 35. Unter die Gegenstände minderen Be-
langes, welche Wir der Ausfertigung der Po-
lizei: Sektion überlassen, sind die laufenden
Geschäfte, Beriches-Abfoderungen, Iustrul-
rung einer Sache, einfache Anwendung be-
In-
haͤsiv-Beschluͤsse und dergleichen zu zaͤhlen.
G. 36. Alle wichtigeren Gegenstände, wel-
che allgemeine Kstematische Anordnungen,
Gutachten über gesezliche und Reglementar:
Verfügungen, Verleihung von Scellen, Aem-
kern, Konzesssonen, Diepensarionen, Enc-
lassungen, bedeutende Vorfälle, in Hinsiche
der öffentlichen Ruhe und Sicherheit, u. dgl.
betreffen, soll der Chef Unserm Minister des
Inneren selbst vortragen, oder sie in den Si-
zungen, welchen derselbe belzuwohnen für
gut findet, durch die betreffenden Referenten.
vortragen lassen.
§6.- 27. Wenu etwas an andere Ministerien zu
bringen itl, soll solches niche durch die Sekr