Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1995 
Bekanntmachungen. 
(Den Direktor von Dreern betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wir haben beschlossen, die ferneren Lebens- 
Jahre des dem Staate seit 4 Jahren mit 
ausgezeichneter Thätigkeit, Treue und An- 
hánglichkeir dienenden Direkrors der hiesigen 
Landesdirektion, Maximilian von Dreern, 
von den Beschwernissen der öffentlichen Ge- 
schäfte zu befreien, und demselben die scho- 
nende Ruhe zu gewähren, auf welche er, mit 
belohnendem Rückblicke auf sein mit rastlosem 
Eiser geführtes Geschäfts-Leben, so gerechte 
Ansprüche hat. 
Indem Wir anbei diesem verdienten 
Sctaatsdiener den bisher genossenen vollen 
Gesamtgehalt belassen, wollen Wir zu- 
sleich demselben, als einen öffenrlichen Be 
weis Unserer besonderen allerhöchsten Zufrie- 
denheit, den Karakter eines wirklichen gehei- 
men Raths verleihen. 
Auch behalten Wir Uns vor, seine Ge- 
schäfts-Erfsahrung und Nathschläge in be- 
sonderen Fällen ferner zu bennzen. 
München den 25. August 1808. 
Max Josepb. 
Fretherr von Montgelas. 
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl 
von Flad. 
(Den Landesdirektions-Rath von Pflieger, und 
die Gubernialräthe von Trentinaglia und 
von Martini betrefsend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Bei der gegenwärtigen Anordnung der 
General: Kreis-Kommissariate bleiben der 
Landesdirekrions-Rath Friedrich Pflieger, 
  
1996 
in Neuburg, und Unsere Gubernialraͤthe: Jo- 
seph von Trentinaglia und Joseph von 
Martini für dermal ohne Bestimmung. 
Jndem Wir daher denselben Unsere beson- 
dere allerhöchste Zufriedenheit mit ihren bisher 
geleisteten Diensten bezeugen, behalten Wir 
Uns vor, dieselben ferner auf geeignete Weise 
zum Staatedienste zu verwenden. 
München den 1. September 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kniglichen allerhdchsten Befehl 
von Flad. 
  
(Die Unterstüzungs-Belträge für dle verwundeten 
Baierischen Krieger betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät haben allergnä- 
digst beschlossen, daß die zur Unterstuzung 
der im lezten Feldzuge verwunderen Krieger 
eingegangenen, in dem nachstehenden Ver- 
zeichnisse rekapitulirten patriotischen Beiträge 
nach dem diesem BVerzeichnisse angehängten 
Maßstabe baar vertheilt werden sollen. 
Da nun die Militär-Haupkkasse hienach 
zur geeigneten Bezahlung bereits angewiesen 
ist, so wird dieses öffentlich zu Jedermanns 
Wissenschaft mit dem Bemerken bekannt ge- 
machr, daß einem jeden, dem daran gelegen ict, 
das nähere Dekail dieser Repartition, auf 
Anmelden, bei der Kriegs, Hauptbuchhalteret 
auc den Akten werde zur Einsicht vorgelegt 
werden. 
München den 1a. August 180§8. 
Königlicher Kriegs-Oekonomie“ 
Rath. 
Kraus. 
von Stedingk.
	        
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