Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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die Entscheibung der auf das Wissenschaft- 
liche oder Polizeiliche des Medizinalwesens 
Bezug habenden Zwiste desselben, wenn zu 
ihnen ein förmlicher Rekurs genommen 
wird: 
k) die Oberaufsicht auf Medizinal= und 
Apotheker-Taxen, Apotheken-VWtsitationen, 
die Super-Revision derlei Rechnungen, wenn 
sle dazu aufgefodert oder damit beauftragt 
werden; 
1) die Leicung der polizeilichen und medizi- 
nischen Vorkehrungen bei ausbrechenden 
Epidemien, ansteckenden Krankheiten, Vieh- 
seuchen u. d. gl., worüber ebenfalls jedes- 
mal sogleich an Uns Beriche zu erstatten ist; 
m) die Ausmitlung, ob auswäreigen 
durch ihre Kreise reisenden Aerzten, 
Operateurs u. s. w. Unseren gegebenen 
Verordnungen vom 31. August 1805 
(Regierungsblatt 1805, Stuͤck XL. Seite 
1012 2c.) zu Folge, die Ausübung ihrer 
Kunst zu gestatten sey. 
I. 0. Ueber alle den Medizinal Räthen 
zugetheilte, von denselben erledigte, oder 
nnerledigr gebliebene Gegenstände, wird der 
General-Kommissär des Kreises, in den 
vierkelsahrig, seiner Instruktion gemäß einzu- 
seudenden Geschästs-Tabellen, gleichwie für 
die übrigen Räthe, seine Bemerkungen me# 
chen. 
S. 20. In Hinssche der Reise= Lizensen und. 
übrigen Verhältnisse bleibt es für die Medi- 
  
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zinal: Räthe bei den in der angezogenreu In- 
struktion enthaltenen Bestimmungen. 
IV. Tiell. 
Medizinal-Büreau bei Unferem ge- 
heimen Ministerium des 
Innern. 
Wir haben schon bei Errichtung Unseres 
geheimen Ministerium des Innern, das Me- 
dizinalwesen als einen der wichtigsten Zweige 
der Staars= Polizel, demselben zur Besor- 
gung und obersten Leitung übergeben. Bei 
diesem Unsern Ministerium haben Wir gegeu- 
wärtig in der Sektion der Polizei ein eige- 
nes Medizinal: Büreau errichtet, und die 
erfoderlichen Weisungen erlassen, damie 
das Medizinalwesen den von Uns genehmig- 
ten Plan gemß, sostematisch bearbeitet, in 
allen Theilen Unseres Reiches in homogene 
Anwendung treten kann. 
Von Unsern Kreis-Kommissariaten, Me- 
dizinal-Räehen, Geriches-Aerzten, Polizei- 
stellen und dem gesamcen ärztlichen Personale 
erwarren Wir die thärigste Mitwirkung nach 
der Geschäftssphäre eines jeden, um in die- 
sem wichtigen Gegenstande Uns sowohl als 
Unsern getreuen Unterthanen die Früchte des 
Erfolges zu sichern. 
Muͤnchen den 8. September 1208. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Monegelas. 
Auf koniglichen allerhöchsten Befetl 
von Krempelhuber. 
745“7
	        
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