Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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von den Pfarrern und impfenden Land- und 
Stadtgerichts-Physikern, und vorzuͤglich auch 
von den Gerichts--Behoͤrden unterschriebenen 
Impf- Protokolle an die unterfertigte Stelle 
einzubefördern anbefohlen ist, die hier fol- 
gende Landgerichte aber, als Abensberg, 
Aichach, Burghausen, Erding, Frei- 
sing, Ingolstadt (Landgericht), Ingolstadt 
(Hauptstadt), Közting, Kellheim, Landau, 
Landsberg, Landshut (Landgericht),, Kandshut 
GHauptstadt), Moosburg, Mühldorf, Paf- 
senberg, Pfaffenhofen, Riedenburg, Ro- 
senheim, Schönberg, Starnberg, Seraubing, 
Troßburg, Vilsbiburg, Wasserburg, Weg- 
scheid, Weilheim, mit der Einsendung die- 
ser Tabellen, oder Impf-Protokolle noch im 
Rückstande sind, so erhalten dieselben hlemit den 
ernstgemessensten Befehl, das gesezliche Impf 
Protokoll für die erste Hälste l. J. um so 
mehr binnen 8 Tagen, vom Tage des Em- 
pfanges an, einzubefördern, als man sich ausser- 
dem bemussiger sieht, selbe der allerhöchsten 
Stelle in diesem Punkte als saumselig, und 
als die Ursache zu schildern, warum den koͤ- 
niglichen Landgerichts-Physikern ihre gesez- 
lichen Impf= Diäten so lange vorenthalten wer- 
den müssen, als welche nämlich nur alsdann 
ausbezahlt und repartirt werden därfen, wenn 
alle 50 Landgerichte in der Provinz Baiern 
ihre gesezlichen Impf-Protokolle werden ein- 
gesendet haben. 
Muͤnchen den 15. September 1808. 
Koͤnigliche Landes-Direktion 
von Baiern. 
von Dreern Director. 
Raßhofer. 
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Bekanntmachungen. 
(Dle Fundlrung der Unlverfitäkt in Innsbruck be- 
treffend.) 
Seine Majestät der König haben bei der 
allgemeinen Organisation der Stiftungs-Ad- 
ministrationen in Tirol vom 12. September 
I. J. allergnddigst geruher, für die Foredauer 
der bisherigen Universität in Innsbruck nicht 
nur allein die allerhöchste Konfirmation 
zu ertheilen, sondern auch eine vollständige 
Dotarion derselben zu reguliren, worüber 
ein eigener Stistungs Brief ausgeferti- 
get, und dem Jahrbuche der General Admi- 
nistration des Stistungs-Vermäögens einver- 
leibt werden soll. 6 
München den 12. September 1808. 
Auf Seiner kdniglichen Majestät besonderen aller- 
bochsten Befehl. 
Freiherr von Monegelas. 
von Krempelhuber. 
  
(Die Ernennung der Medizinal-Räthe bei den 
Kreis-Kommissariaten betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In dem über das Medizinal = Wesen in 
Unserm Reiche erlassenen organischen Edikte 
haben Wir, Titrl III. S. 13. festgesezt, daß ei- 
nem jeden der Kreis-Kommissariate ein, oder 
nach Umständen zwei Medizinal:Räthe zur 
Bearbeitung der medizinisch-polizeilichen Ge- 
genstände nach H. 18. beigegeben werden. 
Zugleich haben Wir, H. 14. für die Prü- 
fungen der Aerzte und Apotheker, und für 
die Bearbeitung medizinisch-gerichtlicher Ur-
	        
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