Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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schraͤnken hat, ob ein Gegenstand erledigt, 
und an welche Behoͤrde die Ausfertigung er- 
lassen worden sey. 
6) Beil strenger Strafe, uach Umstaͤnden 
selbst der Entlassung ist die eigenmaͤchtige Er- 
tbeilung von Abschriften ans der Kanzlei, 
oder Registratur durchgehends untersagt. 
Unser Minister der auswaͤrtigen Angele- 
genheiten ist beanftragt, zu besorgen, daß 
gegenwaͤrtiges organisches Edikt vom 1. Ok- 
tober dieses Jabres an in vollstaͤndigen Voll- 
zug gesezt werde. 
Muͤnchen den 17. September 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl 
von Flad. 
Anordnung einer Sektion in Kir- 
chen-Gegenständen bei dem Mini- 
sierium des Innern. 
Wir Maximilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir haben beschlossen, die dem Kirchen- 
Sachen bei Unserm Ministerium des Jnner## 
gewidmere eigene Abtheilung unter der Be- 
nennung: Sektion der kirchlichen Ge, 
genstände, unter den hier näher ausger 
drückten Bestimmungen zu bilden, und be- 
schliessen demnach, wie feigt: 
J. 
Formation. 
Die Sektion der kirchlichen Gegenstaͤnde 
als rine besondere Abtheilung des Minisie- 
riums des Innern besteht aus 
.——— 
2272 
dem Vorstande; 
2 ordentlichen, einem katholischen und ei- 
nem protestantischen; 
2 ausserordentlichen protestantischen Raͤ- 
then, vorzüglich für Conssstorial-Ge- 
schäfte; 
einem expedirenden Sekretär; 
2 Kanzellisten, wovon der erste das beson: 
dere Protokoll des protestantischen Kon- 
sistoriums führt; 
einem Boten. 
II. 
Die Gehalte werden also festgeseze: 
der Chef 222222 5000 fl. 
die 2 ordentlichen Raͤthe erhalten: 
der erste 2222 . 2600 sl. 
der zweiiie 20o00 fl. 
Die zwei ausserordentlichen, der erste, (wel- 
chem nämlich zugleich gestartet ist, in andern 
vereinbarlichen Funktionen zu dienen,) eine 
Gratifikations" Zulage, welche dle Summe 
von 1000 fl. jährlich nicht übersteigen kann. 
Der zwette einen Gehalt von . 10 fl. 
Sie heissen Ober-Kirchen-Räthe. 
Der expedirende Sekretaͤr erhaͤlt 1400 fl. 
Der erste Kanzellist. . . . 300 fl. 
Der zweie . . Coo sl. 
Der Bote 50 sl 
III. 
Ein eigener Registrator ist nicht ersoderlich, 
da die Ministerial, Registratur für alle Ab- 
theilungen gemeinschastlich bleibt. # 
Die Kanzellisten arbeiten in Verbindung mit 
deim Kanglei,Persenale der übrigen Abtheilun- 
gen, welche sich wechselsweise unterstüzen.
	        
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