2293
Oktober an die Stelle des gebeimen Kriegs-
Buͤreau treten wird.
Wir behalten Uns indessen mit der Fuͤb-
rung des Obersten Armee- Kommandos auch
die fernete Leitung des Ministeriums des
Kriegs-Wesens in seinem ganzen Umfan-
ge, sohin in allen die Armee und das Kriegs-
Wesen im Allgemeinen betreffenden admini-
strativen, justiziellen und dienstlichen Gegen-
staͤnden unmittelbar in allerhoͤchst eigener
Person vor.
Das Staats-Sekretariat dieses Mi-
nisteriums hat aber der Chef des bieberigen
gebeimen Kriegs-Büreau, General: tieute-
nant von Trioa, welcher, wie bisher, un
ter Unserm unmittelbaren Befeble alle in das
„Kriegs-Wesen einschlägigen Geschäfte be-
sorse, zu verseben, und werden von demselben
alle Unsere sich auf das Kriegs-Wesen über-
baupt beziehenden Befeble und Dekrete, wo-
durch solche nach der desfalls in der Konsti-
tution vorgeschriebenen Formalitaͤt als rechts-
kraͤftig anzuseben und genauest zu befolgen
sind, mit unterzeichnet.
In Militaͤr-Gegenstaͤnden kann ohne aus-
drückliche Beiwirkung des von Uns unmit-
telbar geleiteten Kriegs-Ministeriums *
verfügt werden.
In jenen Fällen, ws bieses den besendern
Berathschlagungen nach der Anordnung der
Konstitution Unsers Reiches beizuwohnen hat,
wird solches in Unserm Namen von dem Ge-
neral'tieutenant von Triva, nach den über
die einschlágigen Gegenstände von Uns erbol-
—
2294
ten besondern Befehlen und demselben gege-
benen Instruktionen vertreten.
Der Gemral-tieutenant von Trivo soll
den Titel eines Ministers Staats. Se-
kretädrs im Kriegs-Wesen führen.
O. 2. Da durch die nunmebrige Einthei-
lung des Königreiches in Kreise die bisberige
Benennung der Provinzen aufhört, so ver-
dndern die bestebenden General-Kommandos
in Balern, Schwaben, Franken und Tirol
dieibrige in „General-Kommand-München,
Augsburg, Nürnberg und Inns=
bruck.“
Unter den Befehlen des Erstern steben
sämtliche in dem Isar?, Regen-, Unter-
Donau? und Salzach -Kreise:
Unter den Besfeblen des Zweiten, sämrli-
che in dem tech-, Altmühl:, Ober-Donau-
und Iller Kreise:
Unter den Befeblen des Dritten, sämrli-
che in dem Pegniz-, Main:, Nab= und
Rezat-Kreise:
Und unker den Befehlen des Vierten, sämt-
liche in dem Inn-, Eisack: und Etsch-Kreise
garnisonirende Truppen. 6
S. 3. Aus dem F. 2. angeführten Grunde
verliert das Tiroler, Jäger-Bataillon seine
bisberige Benennung, und ist dasselbe von
nun an das #te leichte Infanterte-Bataillon
Guünter.
Dieses Bataillon wird ganz, wie die übri-
gen leichten Infanterie: Bataillons formirt
und bewassnet. Seine Uniforme ist jene der
leichten. Insanterie, nämlich Kasquets, grüne
Röckeln mit schwarzen Klappen und Aufschlä-
151