Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Koͤniglich-Baierisches 
2630 
Regie rungsblatt. 
  
IXVI. Stück. München, Mittwoch den 16. November r5#s. 
  
  
Organisches Edikt 
über 
die Anordnung des Reichs" Herol- 
denamés. 
Wir Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
IJn Folge der Unserm Ministerium der aus- 
waͤrtigen Angelegenheiten ertheilten inneren 
Einrichtung haben Wir beschlossen, mit dem- 
selben eine eigene Sektion fuͤr die Reichs- 
herolden-, Adels- und Wappen- Pruͤfungs- 
Geschäfte, unter der Benennung: 
„Reichs-Heroldenamt' 
in unmittelbare Verbindung zu sezen. 
I. Titel. 
Format ion. 
* 1. Diese Sektion bestehr, unter der 
ebersten Leirung Unsers Ministers der aus- 
wärtigen Angelegenheiten, aus folgendem 
Personal: 
Einem Vorstande, 
einem ersten Reichs-Herolde, 
einem zweiten Reichs-Herolde, welcher zu- 
gleich die Geschäfte eines expedirenden 
Sekretärs versiehrt, 
zwei Kanzellisten, zugleich Wappen-Malern, 
und 
einem Diener. 
C. 2. Die Taration und Kasse wird durch 
den geheimen expedtrenden Sekrerär des Mini- 
sterial, Departements geführrt. 
F. 3. Die Sektions-Registratur bleibt mit 
der gesamten Registratur des Ministeriums 
vereimgt. 
F. 4. Für dieses Personal bestimmen Wir 
folgende Gehalte: 
dem Vorstande jährlich . Socoo f.., 
wovon zooo fl. als Standes-Gehale, 
und 2000 fl. als Dienstes-Gehalt an- 
zusehen sind; 
dem ersten Reichs-Herolde, mie Einschlusse 
dessen, was derselbe wegen anderer Dien- 
stes= Sellen bezieht . 450 fl., 
wovon Soo fl. Dienstes Gehalt sind; 
dem zweiten Reichs Herolde . 1400 fl., 
von welchen looo fl. als Standes-Gehalt, 
und goo fl. als Dienstes-Gehalt gerechnet 
werden; 
für jeden der zwei Kanzellisten einen Standes- 
Gehalt vdo S0ov fl., 
775
	        
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