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deren ersterem als Dienstes-Gehalt 200 fl.,
dem Andern roo fl. zugelegt werden;
dem Diener einen jährlichen Gehale
von . 6400 fl.
G. . Der Vorstand und der erste Reichs-
Herold stehen in den Verbhälenissen als Staats-
diener, wie solche in den Hauptverordnun-
gen vom 1. Jaͤnner 1805 und 8. Juni 1807
festgesezt sind, nach den naͤheren Bestimmun-
gen der Konstitution, Titel III. §. 7.
§. 6. Die Ernennung des gesamten Per-
sonals bebalten Wir Uns vor.
9.Als Rang und Titel bestimmen Wir
für
den Vorstand den eines geheimen tegations-
Ratbs,
den ersten Reichs-Herold den eines legations;
Natbs,
den zweiten Reichs-Herold den eines tega-
tions= Sekretärs.
Das übrige Personal ist im Range dem
der anderen Ministerial: Sektionen gleich.
G. 8. Der Vorstand, die Reichs-Herel-
den und die Kanzellisten tragen die Unifor-
me des Ministerial-Departemento der aus-
wärtigen Angelegenbeiten, nach ihren Rang-
Klassen. .
Z.9.DasfeieklicheKostumedeserstcn
Reichs-Heroldes bei fröblichen Feierlichkei-
ten, welche er zu Pferde verkünder, bestebt
in einer Tunica, oder einem Wappen-Rocke
von Himmelblauem Samt, auf welchem vorne
und rückwärts das reich gestickte königliche
Wappen mit der Königs-Krone angebracht
— =
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ist, — einem weißseidenen, mit Silber gestick-
tem Unterkleide, oder etwas iangerey Westen,
langen, weißseidenen Beinkleidern, — Halb-
stiefeln, mit silbernen Fransen und silbernen
Spornen; — einem Barette von bimmel-
blauem Samt, mit zwei weissen und einer
blauen Schwungfeder, mit der Kokarde.
Er trägt einen silbernen Szepter, auf des-
sen Spize eine goldene Königs-Krone befe-
stiget ist, — einen slbernen Degen mit Degen-
Gehänge von Silber, mit Bouillons, obne
eingemischte andere Farbe.
Wenn der erste Reichs-Herold bei einer
Hof-Feierlichkeit zu Fuße den Zug eröffner,
trägt er kurze Beinkleider von weisser Seide
imie blauseidenen Knieschleisen, — weißseidene
Strümpfe und weisse Schube mit blauen
Schleisen.
Bei leichenbegängnissen sind die Unterkleir
der schwarz; Szepter und Degen mit einem
schwarzen Flore umwunden.
C. ro. Der zweite Reichs-Herold, wenn
er bei grossen Feierlichkeiten zugleich mit dem
Ersten Dienstesverrichtungen zu machen hat,
unterscheidet sich von demselben darin, daß
auf der blausamtenen Tunica das Wappen
nicht gestickt ist; er statt des Szepters einen
Stab mit silbernen und lasurnen Rauten
führt, und einen schwarzen, vorne aufgeschla-
genen Hut, mit zwei weissen und einer blauen
Schwungfeder, mit der Kokarde trägt.
Wenn der zweite Reichs-Herold den er-
sten supplirt, tragt er die für den Ersten vor-
geschriebene Zeremonien= Kleidung.