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demiker hat das Protokoll zu unterschrei-
ben. Oeffentliche Verweise geschehen auf
dem Bureau der Polizei: Kommission, in
Gegenwart des Aktuare, oder schärsungs-
weise in pleno senatu, vom Universitäts-
Rekror, in Gegenwart des Polizei-Kom-
missärs, welcher Extractum protocolli
ad acta ethält.
VI. Verhältnisse der einzelnen
Sektionen.
S. 32. Die Sektionen, in welche die Klass
sen eingetheilt sind, treten an die Stelle der
ehemaligen Fakultäten.
. 33. In Beziehung auf die akademi-
schen Wurden, werden keine besondere abade-
mische Grade von den einzelnen Sektionen der
allgemeinen Klasse, sondern einzig unter dem
allgemeinen Namen des philosopischen
Grades ertheilt.
I. 34. Die akademischen Grade sollen
künfiig nur nach vorhergegangenen strengen
Prüf#ungen und gegebenen öffentlichen Bewei-
sen, welche die Kenntnisse des Kandidaten be-
währen, ertheilt werden.
Alle in die dermalige Zeiten nicht mehr pas-
sende Feierlichkeiten sollen gänzlich abgeschaft
werden; auch sollen die sonst eingeführt. n un-
nöthigen Eide und hieher nicht gehörige Able-
hung des Glaubens-Bekennenisses unterblei-
ben. Sollte die Alegung des Glaubens= Be-
kenn#nisses bei der theologischen Sektion
noch erfoderlich erachtet werden, so soll diese
vor der Promotion und nur vor versammelter
theologischer Sektion geschehen.
2008
I. 35. Alle Jahre, vier Wochen vor den
eintretenden Herbst Ferien, soll die allgemeine
Klasse und jede Sektion der socziellen Klassen
sich versammeln, und in Berathschlagungziehen:
welche zweckmässige Einrichtungen nach ihren
gemachten Erfahrungen zur Beskrderung des
Studiums ihrer Klasse und respektive Sektio-
nen zu machen seyn moͤchten. Das Resultat
ihrer gemeinschaftlichen Berathschlagung sollen
sie hierauf durch den Senat, mittelst des Ge-
neral, Kreis Kommissarlaks, an das einschlaͤ—
gige Ministerium bringen.
& 36. In den Fällen, wo die allgeweine
Klasse, oder einzelne Sektionen zur Berathe
schlagung sich versammeln, soll das Direktorium
jährlich nach dem Senio wechseln; die übrigen
Pref ssoren stzen nach dem Alter ihrer Anstel-
lueg. Die zeither eingeführt gewesenen Di-
rektoren der Fakultäten hören künftig
auf, da ihre Haupt= Funktionen dem akademt'
schen Senate übertragen sind.
G. 37. Den ordentlichen Professoren der
Rechtskunde bewilligen Wir die Rechte eines
Soruch Klllegiums, nach den Bestimmungen,
welche hierüber bei Unserer Universttär zu Lands-
hut bestehen.
VII. Die Attribute der Uniberftät.
K. 38. Die in dem vorgelegten Status anze-
gebene Cxigenz für das laufende Etats-Jahr
wird bewilliget; inzwischen
C. Jo. ist Sorge zu tragen, damit übee
sä##tuch: Ateribute, wenn es noch nicht ge-
schehen ist, ein genaues Inventarium hergestellt
werde, welches durch das General: Kets“