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Kommissariat zu legalisiren, und wovon ein
Duplikar an Unser Ministerium des Innern
einzusenden ist. Jährlich müssen alle neue An-
schaffungen nachgetragen werden.
G. 40. Wegen der künftigen Bennzung der
Bibliothek werden die in dem Berichte vom
11. August vorgeschlagenen vorlufigen Geseze
zur Erhaltung der Ordnung, und übrigen An-
träge zur Vermehrung des Bibliochek-Fonds
genehmigr.
C. Ar. Von dem zurückfolgenden Inventa-
rium des physikalischen und mathematischen
Kabinets ist, wenn dasselbe legalisirt seyn wird,
eine vidimirte Abschrift einzusenden.
Der Professor der Hhyste soll angewiesen
werden, mit dem Professor der Chemie sich zu
verstehen, damit nicht doppelte Anschaffungen
und Auslagen geschehen.
O. 42. Die nakurhistorischen Sammlungen
sollen vereinigt, und mie den ausgestopften
Bögeln und verschiedenen Insekten, welche in
der Residenz aufbewahret sind, dann mit den
Naturalien, die im Schlosse Ambras sich
befinden, vermehret werden.
Die Verzeichnisse solgen uhter obiger Auf-
lage zurück.
S. 43. Die Anttaͤge zur Erweiterung des
botanischen Gartens und zur Erbauung eines
Gewaͤchshauses sind mit den erfoderlichen Vor-
anschlägen für das künfiige Etars-Jahr Uns
borzulegen, wonach die gelgnete Rückst icht dar-
auf genommen werden wird.
C. 44. Wegen Verbesserung der Anstalten
für medizinisches, urdschirurzilches Klinikum,
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Geburtshuͤlfe ꝛe. werden geeignete Verfuͤgung gen
erfolgen.
F. 45. Wenn der Stipendien-Fond nach
Unserm Reskripte vom 12. September l. J.
(II. 4.) bestimme ausgemittelt seyn wird, so
soll wegen Vertheilung derselben Unsere über
die Stipendien erlassene Verordnung genau be-
solgt werden.
VIII. Verwaltung des Universitats-
. Fonds.
C. 46. Diese wird in Gemäßhelt der beste-
henden Verordnungen über die Administrarion
der Stifungen besonders angeordnet werden.
Ir. Bestellung des akademischen Senats
für das künftige Lehrjahr.
C. 47. Damit die Untversität zu Innsbruck
nach dieser neuen Einrichctung sogleich im künf-
eigen kehrkurse geleiter werde, so haben Wir
ben akademischen Senar für dieses Jahr selbst
anzuordnen beschlossen. Wir ernennen hienach
zum Rektor
den Professor der Theologie, S vete
hauser;
als Mirhlieder des Senats, jedoch wie-
derruflich:
die Professoren: Isser, Bertholdi,
Thanner, Keesbacher, Nieder=
i mair, Hommer, Mitsche und von
Mers -
Diese nehmen in dem Senate ihren Siz aas
ihrem bisherigen Dienstes-Alter.
H. 48. Für das künfttge Jahr tritt die ge-
sezlich vorgeschriebene Wahl ein. «
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