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requiriren, inner deren Distrikt die befragliche
Nalität entlegen ist. Daher werden die Ad-
ministratlons-Distrikte, und die Stationen
einer jeden Provinz einem jeden Administrator
bekanne gemacht, weil die Vermögens-Theile
einer Stiftung nicht nnr außer dem Admini-
strations-Distrikte, sondern auch in einer an-
deren Provinz des Königreiches liegen können.
G. 4. Die Bodenzinse, die Grundzinse,
die Gatter-Giltren, die Reichnisse der Grund-
Unterthanen in Geld und Naturalien, die
grundherrlichen Scharwerko-Prästationen in
Geld und Natur, die Laudemien, Taren und
Sporteln von Güter-Veränderungen sind aus
den einschlägigen Süft-Registern, Grund-,
Saal-, Lager-Büchern, und Rechnungen zu
erheben.
Da die Reduktion des Gerreides in die
Münchner:Msserei für einzelne Administra-
toren eine schwere, oder gänzlich unlösbare
Aufsgabe seyn dürfte, indem die Gerreid-Re-
duktionen noch nicht allgemein bekannt sind,
so soll das Verhälmiß der verschiedenen Mäs-
serrien einer Provinz zur Münchner-Msserei
den Administratoren durch die General-Lan-
des-Kommissariate mitgerheilt werden.
Das Verhälmiß der Schwbischen zur
Münchner Mässerei ist bereits unterm # 1. Fe-
bruar 1804 durch das Regierungs-Blatt für
die Provinz Schwaben (V Stück) bekanne
gemacht worden, auf welches die Stiftungs=
Administratoren der Provinz Schwaben ver-
wiesen sind. «
Zur Erleichterung des Geschaͤftes wird den
Stiftungs-Administratoren das Taschen buch
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des Mathias von Lori fuͤr das Jahr 1807,
welches in Straubing und Muͤnchen im Ver-
lage zu finden ist, und der bei dem Buchdrucker
Franz Hübschmann in München aufge-
legte Handkalender, als ein praktischer
beitfaden dieser Reduktionen empfohlen.
Der Administraror mag in den Belegen der
Konspekte allerdings die jeden Orts übliche
Mässerei vortragen; die Summen der einzel-
nen Belege werden aber nach der Münchner-
Msserei reduzirt, in diesem Maße zu Geld
angeschlagen, und in dem Konspekte des Na-
tural: Ertrages (Beilage IV.) nach Münch-
ner-Schaäffeln angesezt.
Für den gleichförmigen Anschlag der Na-
turalien werden folgende Preise bestimme:
ein Münchner-Schäffel Weiz — Kern und
Erbsen. 15 fl.
— — — Keornund kinsen 12 fl.
— — — Gerste. . ä fl.
— — — Haber . . 5 sl.
Ein jeder Administrator wird hieraus den An-
schlag der uͤbrigen hier nicht genannten Fruͤchte
bemessen koͤnnen.
Der Kuͤchendienst wird nach den in den
Grund= Gerechrigkeits= Briesen bestimmten
Zahlungspreisen angeschlagen, oder wenn der-
selbe bisher in Natur gereicht worden ist, nach
den für die allgemeinen Rentämter desfalls
regulirten Preisen berechner.
Die Natural= Scharwerks-Prstationen
sind in einem verhältnißmäßigen Geldanschlage
anzusezen. " .
Die Laudemial= Gefille, die grundherrlichen
Taren und Sporteln mussen aus Durchschnicts-