Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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requiriren, inner deren Distrikt die befragliche 
Nalität entlegen ist. Daher werden die Ad- 
ministratlons-Distrikte, und die Stationen 
einer jeden Provinz einem jeden Administrator 
bekanne gemacht, weil die Vermögens-Theile 
einer Stiftung nicht nnr außer dem Admini- 
strations-Distrikte, sondern auch in einer an- 
deren Provinz des Königreiches liegen können. 
G. 4. Die Bodenzinse, die Grundzinse, 
die Gatter-Giltren, die Reichnisse der Grund- 
Unterthanen in Geld und Naturalien, die 
grundherrlichen Scharwerko-Prästationen in 
Geld und Natur, die Laudemien, Taren und 
Sporteln von Güter-Veränderungen sind aus 
den einschlägigen Süft-Registern, Grund-, 
Saal-, Lager-Büchern, und Rechnungen zu 
erheben. 
Da die Reduktion des Gerreides in die 
Münchner:Msserei für einzelne Administra- 
toren eine schwere, oder gänzlich unlösbare 
Aufsgabe seyn dürfte, indem die Gerreid-Re- 
duktionen noch nicht allgemein bekannt sind, 
so soll das Verhälmiß der verschiedenen Mäs- 
serrien einer Provinz zur Münchner-Msserei 
den Administratoren durch die General-Lan- 
des-Kommissariate mitgerheilt werden. 
Das Verhälmiß der Schwbischen zur 
Münchner Mässerei ist bereits unterm # 1. Fe- 
bruar 1804 durch das Regierungs-Blatt für 
die Provinz Schwaben (V Stück) bekanne 
gemacht worden, auf welches die Stiftungs= 
Administratoren der Provinz Schwaben ver- 
wiesen sind. « 
Zur Erleichterung des Geschaͤftes wird den 
Stiftungs-Administratoren das Taschen buch 
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des Mathias von Lori fuͤr das Jahr 1807, 
welches in Straubing und Muͤnchen im Ver- 
lage zu finden ist, und der bei dem Buchdrucker 
Franz Hübschmann in München aufge- 
legte Handkalender, als ein praktischer 
beitfaden dieser Reduktionen empfohlen. 
Der Administraror mag in den Belegen der 
Konspekte allerdings die jeden Orts übliche 
Mässerei vortragen; die Summen der einzel- 
nen Belege werden aber nach der Münchner- 
Msserei reduzirt, in diesem Maße zu Geld 
angeschlagen, und in dem Konspekte des Na- 
tural: Ertrages (Beilage IV.) nach Münch- 
ner-Schaäffeln angesezt. 
Für den gleichförmigen Anschlag der Na- 
turalien werden folgende Preise bestimme: 
ein Münchner-Schäffel Weiz — Kern und 
Erbsen. 15 fl. 
— — — Keornund kinsen 12 fl. 
— — — Gerste. . ä fl. 
— — — Haber . . 5 sl. 
Ein jeder Administrator wird hieraus den An- 
schlag der uͤbrigen hier nicht genannten Fruͤchte 
bemessen koͤnnen. 
Der Kuͤchendienst wird nach den in den 
Grund= Gerechrigkeits= Briesen bestimmten 
Zahlungspreisen angeschlagen, oder wenn der- 
selbe bisher in Natur gereicht worden ist, nach 
den für die allgemeinen Rentämter desfalls 
regulirten Preisen berechner. 
Die Natural= Scharwerks-Prstationen 
sind in einem verhältnißmäßigen Geldanschlage 
anzusezen. " . 
Die Laudemial= Gefille, die grundherrlichen 
Taren und Sporteln mussen aus Durchschnicts-
	        
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