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An sämtliche Kemmunal= und Patrimonial=
Stiftungs-Administrationen im Nab-Kreise.
(Die Einsendung der monatlichen Kasse-Manuals-
Extrakte betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Ungeachtet der, wegen Einsendung der mo-
natlichen Kasse-Manuals-Extrakte, vorliegen-
den allerhöchsten Verordnung fand man sich
bisher immer bemüssiget, die säumigen Kom-
munal= und Datrimonial= Stiftungs -Admini-
strationen durch besendere Auffoderungen zur
Befolgung anzuweisen.
Zur künftigen Vermeidung dessen erhalten
hiedurch sämtliche, der unterzeichneten Séelle
untergeordnete Kommunal= und Patrimonial=
Sctiftungs= Administrationen den Auftrag,
nach Verlauf eines jeden Monats binnen drei
Tagen den Kasse-Manuals-Extrakt um so ge-
wisser anher zu senden, als ohne weiters auf
der Säumigen Kosten eigene Boten würden ab-
geordnet werden.
Zugleich erhalten auch sämeliche Kommu-
nal= und Patrimonial-Stiftungs-Administra-
tionen die Weisung, künftig bei Unterschrif-
ten in Anzeigen oder Berichten beizusezen, in
welchem Landgerichte dieselben entlegen sind.
Amberg den 6. Dezember 1808.
Königliches General-Kommissea=
riat des Nab-Kreises, als Kom-
munal= und Patrimonial-Stif-
tungs-Kuratel.
Graf von Kreith.
Muffat.
20:0
Bekanntmachungen.
CDie Berlegung des Stiftungs-Administrations-
Sizes von Sdflingen nach Geißlingen betres-
fend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs.
Da der Siz der allgemeinen Stiftungs=
Administration des Distriktes Söflingen von
Soöflingen nach Geißlingen verlege worden
ist, so wird dieß zur Berichtigung des in dem
Regierungsblatte I. J. Llll. Scück einge-
rückten AktivitätsStats der Stiftungs-Ad-
ministrationen des Königreichs Baiern zur
öffentlichen Kenntniß und Nachachtung be-
kannt gemachr.
München den 21. November 1808.
Freiherr von Montgelac.
Durch den Minister
der General-Sekret##
F. Kobell.
(Den Polizei-Direktor Gruber zu Landshut be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Könlas.
Vermög allerhöchst eigenhändig unterzeich-
neten Reskriptes vom A#ten Dezember l. J.
gestatten Seine königliche Majestät, daß der
Polizei-Direktor Gruber in tandehut für
seine Person auch künftigbin diesen Titel füb-
re, das Amt bingegen die Benennung eines
Polizei-Kommissariaks beibehalte.
München den s. Dezember 1808.
Königliches General-Kommisse-
riat des Isar--Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.