Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

2925 
An sämtliche Kemmunal= und Patrimonial= 
Stiftungs-Administrationen im Nab-Kreise. 
  
(Die Einsendung der monatlichen Kasse-Manuals- 
Extrakte betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Ungeachtet der, wegen Einsendung der mo- 
natlichen Kasse-Manuals-Extrakte, vorliegen- 
den allerhöchsten Verordnung fand man sich 
bisher immer bemüssiget, die säumigen Kom- 
munal= und Datrimonial= Stiftungs -Admini- 
strationen durch besendere Auffoderungen zur 
Befolgung anzuweisen. 
Zur künftigen Vermeidung dessen erhalten 
hiedurch sämtliche, der unterzeichneten Séelle 
untergeordnete Kommunal= und Patrimonial= 
Sctiftungs= Administrationen den Auftrag, 
nach Verlauf eines jeden Monats binnen drei 
Tagen den Kasse-Manuals-Extrakt um so ge- 
wisser anher zu senden, als ohne weiters auf 
der Säumigen Kosten eigene Boten würden ab- 
geordnet werden. 
Zugleich erhalten auch sämeliche Kommu- 
nal= und Patrimonial-Stiftungs-Administra- 
tionen die Weisung, künftig bei Unterschrif- 
ten in Anzeigen oder Berichten beizusezen, in 
welchem Landgerichte dieselben entlegen sind. 
Amberg den 6. Dezember 1808. 
Königliches General-Kommissea= 
riat des Nab-Kreises, als Kom- 
munal= und Patrimonial-Stif- 
tungs-Kuratel. 
Graf von Kreith. 
Muffat. 
20:0 
Bekanntmachungen. 
  
CDie Berlegung des Stiftungs-Administrations- 
Sizes von Sdflingen nach Geißlingen betres- 
fend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befebl Seiner Majestät des Königs. 
Da der Siz der allgemeinen Stiftungs= 
Administration des Distriktes Söflingen von 
Soöflingen nach Geißlingen verlege worden 
ist, so wird dieß zur Berichtigung des in dem 
Regierungsblatte I. J. Llll. Scück einge- 
rückten AktivitätsStats der Stiftungs-Ad- 
ministrationen des Königreichs Baiern zur 
öffentlichen Kenntniß und Nachachtung be- 
kannt gemachr. 
München den 21. November 1808. 
Freiherr von Montgelac. 
Durch den Minister 
der General-Sekret## 
F. Kobell. 
(Den Polizei-Direktor Gruber zu Landshut be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Könlas. 
Vermög allerhöchst eigenhändig unterzeich- 
neten Reskriptes vom A#ten Dezember l. J. 
gestatten Seine königliche Majestät, daß der 
Polizei-Direktor Gruber in tandehut für 
seine Person auch künftigbin diesen Titel füb- 
re, das Amt bingegen die Benennung eines 
Polizei-Kommissariaks beibehalte. 
München den s. Dezember 1808. 
Königliches General-Kommisse- 
riat des Isar--Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.