Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

Handel — Hebaͤrzte und Hebammen 
herrlichen Rechte nach den gesezlichen Bestim- 
mungen; und zwar I. Bestimmung der Rechte, 
welche den Gutsherren in Bezlehung auf die 
verschiedenen 3welge der Reglerungs-Gewalt 
üÜbertragen sind S. 1833 — 184g. II. Rechte 
der Gutsherren, welche sich auf das Eigenthum 
bezlehen 1848 — 1852. 
Rechte und Verbindlichkelten der Gutsherren 
gegen die freigelassenen, ehehin leibelgenen Per- 
sonen 1935, 1036. 
Handel. Bestimmung, was den General- 
Kommissären zur Befdrderung desselben über- 
tragen wird 1666. 1058. 
Handels-Polize l. Rechte, welche den 
Gmsbesizern hletin übertragen worden sind 
1838 — 18#40. « 
Handlohn. Steh Laudemlum. 
Handwerks= Kundschaften. Austatt 
derselben sollen den wandernden ins und aus- 
ländischen Handwerkern künftig ordentliche 
Wanderbücher, lu welchen die Zeugalsse 
threr Arbelt und Aufführung einzutragen sind, 
von den admintstrativen Landeestellen für das 
Ausland, und von den ollzel-Direktionen 
und Landgerichten für das Inland erthellt 
werden 680 —682. 
Erforderniß eines sonderheltlichen Relsepasses, 
nebst den vorgeschriebenen Wanderbüuchern für 
die nach Frankrelch relsenden Baierischen Hand- 
werksgeselle: 2585. 
Wirkungskreis der Gen. Kreis-Kom- 
missariate in Handwerkssachen 1660. 
Handwerks-Mißbräuche, aufgehobene 
2552, 2553. 
Handwerks-Zuͤnfte, unter der Aufsicht 
und Leltung der Stadt- Polizeidlrektionen 
2534, 2335. 
Handwerks= und Junftsachen in der 
Prooinz Neuburg. Adhibirung des 15 kr. 
Stempels hlezu 9064, 065. 
Man sehe auch: Melsterrecht. 
Haus-Steuer, gemäß des neuen Steuer- 
Provisoriums 1003. 
Hebärzte und Hebammen. Bestlmmungen 
wegen derselben 2193. 
— — 
Heil- Kunde.— Hof-Chargen 
Heilkunde, Chlrärgle, Geburtsbülfe. 
Freihelt in der ontung derselben, rücksicht. 
lich der kbnigl.-Landgerichtsä#rzte 2c. bei allen 
knigl. Unterthauen 1389, 1300. 
Herolden amt (Relchs-). Anordnung elner 
elgenen Sektlon für die Reichsherolden= Adels- 
und Wappen= Prüfungsgeschäfte unter der 
obersten Leltung des kön. geh. Ministerlums 
der auswärtigen Angelegenheiten mit Bestim- 
mungen der Formation, des Wlrkungekreises 
und Geschäftsganges dieser Behoͤrde 2629 — 
2638 
38. «- 
Heuraths-Bewillignag. Bestlmmung. 
welcher Behbroe die Erehellung oder Alchter- 
thellung derselben zusteht 1507. 
Heurathen auf dem Lande. Allgemeine 
Verordnung zur Befdrderung derselben mit 
Aufhebung der dießfalls verschleden bestehenden 
Zwangsgeseze, sonderheltlich der blsher erfo- 
derlichen Elnwilligung der Gemeinden ;— Kem- 
petenz der Lokal-Polizel-Obrigkeiten bei Heu- 
raths. Bewilligungen, — Festsezung der Be- 
dingnisse, unter denen fie verwelgert werden 
soll. — Perbet und Serasen, rücksichrlich der 
Eden aufser Landes 1505 — 1510. 
Heuraths-Bewllligungen auf dem kande 
im Regen-Krelse. Verordnung hlerüber mit 
Bezug auf die deßfalls unterm 12. Juli dleses 
Jbres ergangene allgem. Verordnung 267a3 — 
2674. « 
Heurathen In den grbssern Städten und Vor- 
städten. Beschränkung derselben 1508, 1509. 
Heuraths-Bewllligungen für die in der 
Vorbereltung zum Staatsdienste dienenden In-= 
diolduen. Hinweisung der dießfallsigen Gen 
suche an die Pollzelbehbrden a760. 
Heurathsgesuche. Wiederholte Hinwelsung 
auf die dleßfalls bestehende allerhbehste Verord- 
nung, die Gesuche um Heuraths-Ertheilung 
auf dem Lande bek der detreffenden Polizel- 
Odrigkeit zu überreichen 1714. 
— — — Verordnung zur glelchförmigen Be- 
handlung der Heuraths-Gesuche im Rezarkrelse 
2561 — 2568. 
Heurathgut der kön. Prinzessinnen 990. 
Heurathgut und Pflichttheil ous dem 
Lehen für die Thcht#e#r des Lehenmannes 10a1. 
Hof-Chargen, oberste. Gerichtsstand de# 
Beamten derselben ag85, 2àg8#6.
	        
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