Scharwerk — Schulen
Scharwerk. Gutsherrliche Rechte hierüber rgör,
1852.
Verordnung wegen eigenmaͤchtiger Verweige-
rung der Natural-Frohnen einiger dleselbe zu lei-
sten verpflichreter Unterth anen 2557, 2558.
Schiff= und Floßleute. Verblndlichkeiren der-
selben bei Entrichrung des Wasser-Weggeldes,
in Bezug auf die neue Mautordnung 1556.
Beschränkungen welchen dieselbe wegen Llefe-
rung der Briefe, Frachtstücke u. s. w. unterwor-
fen werden 1538. 1543, 1544. Man sehe auch:
Ländegeld.
Schuldeuwesen. Provinzlal-Verordnung we-
gen Umschreibung und Mobilisirung einer ltern
Klasse von Staatsschulden in Baiern,
welche aus den Krlegszeiten des rv. Jahrhunderts
und dem Anfange des ##ten herrühren 7.10—744.
Bestimmungen, unter welchen die Schulden-
Kapitallen der Schwazer-Kreditskasse
zum Besten kdniglich zbaierischer Unterthanen in
den allgemeinen Schuldentilgungs-Plan aufge-
nommen werden sollen 1006 — 1009.
Allerhochsie Beschlüsse, gemäß welcher die Lie
quidation und Uebertragung des grßeren Theils
der Schulden von ehevorigen, nun mediati-
sirten Reichsstädten der k#nigl. baierischen
Provinz Schwaben auf den allgemeinen Schul-
dentilgungs-Fond dieser Provinz geschehen soll
J417 — 1422.
Bestimmungen wegen der Schulden auf den
Leben r018 — 2020.
Bestimmungen der gesezlichen Verhältnisse über
die vor Abwürdigung der Bankozettel in Tirol
komrahlrten Schulden r20 — 1205.
Bestimmungen, nach welchen der Schulden-
Ecat bei der neuen Formarion des Kassewesens
behandelt wird 17489 — 1750.
Aufsicht der Kreis= Finanz-Direkrionen Urer
die Spezial-Schaulden-Tilgungs-Kassen in den
Kreisen 187—.
Bestimmungen wegen der Schulben auf den Ma-
joratsgu#tern 2038.
Bekanntmachung wegen Transferirung der
Schuldentilgungs-Kommission ven Ulm nach
Augsburg 3310.
Schulen und Schul-Gegenstände. Gene-
ral-Administration des Vermögens zum Behufe
der Schulen 200 — 30.
Allerhöchste Vorschriften über Besezung der
erledigten Pläze in den Studenten-Seminarsen,
und die dießfalls abzuhaltenden jährlichen Kon-
kurse 130z, 1zo3. 3560 — 2370.
Schuzpocken-Impfung.
Schulen — Schuzpocken-Impfung.
Verglelchende Uebersichts-Tabelle der in den
Jahren 1806 und 1807 an den kirglichen Lo-
zien, Grinasien und hdheren Bürger= oder
Real-Schulen Studierenden 1351 — 1351.
Bestimmnngen wegen Aufldsung der bioherigen
chirurgischen Schulen, und Errichtung der Schu-
len für Landärzte statt derselben 1701 — 1711.
Gesezliche Bestimmungen, in welchem Maaße
das Schul= und Erzlehungswesen der Geschäfts-
Sphäre der kduigl. General-Kommtssäre in den
Kreisen Übertragen wird 1662, 16693.
Erneuertes Privilegium für den kdnigl. baieri-
scheu Schulbücher-Berlag und Ausdehnung des-
selben auf sämrliche konigl Provinzen —o4
Neuere und nachträgllche allerbochste Bestim-
mungen unter Beziehung auf frühere wegen der
bffeutlichen Prüfungen in den allgemei-
neu Volksschulen ergangenen Verordnungen
1450 — 1464.
Allgemein zu beobachtende Vorschriften bei den
Preise = Vertheilungen an den vaterländlschen
Lehranstalten r404 — 1468.
Bestimmung der Rechte, welche den Guts-
herren gemäß des organischen Edikts üÜber die
gutcherrlichen Rechte, in Bekreff der Unterrichts-
Polizei zustehen 1836.
Verordnung wegen künftiger Benennung und
Verfassungs-Normen der bisherigen Studenten-
Seminarien und Alumneen 2560 —270.
Ernennungs-Liste der Kreis-Schulräthe 3200.
Man sehe über das Schulwesen die Rubriken:
Stiftungen, wlie auch Unterrichts= und
Erziehungs-Anstalten.
Schullebrer in Tirol. Sieh Mesner= und
Organisten-Dienste.
Anweisung an die
kbnigl. Kreisäkmter in der Provinz Tirol zur
Ausführung verschiedener auf die allgemeine Ver-
ordnung voin Jahre 1807 rilcksichtlich der Schuz-
pocken sich beziehenden Vorschriften 442 — 45.
Vorkehrungen bei dem allenfallsigen Aus-
bruche der Kinderblartern in Tirol 0934— 036.
Uebersicht über den Justand und Fortgang
der Schuzpocken= Impfung in der kduigl. Pro-
vinz der Oberpfalz im Verlaufe der Jahre
1804 — 1g06 bis Ende Mai, mit Benennung
der um die Verbreitung derselben verdienten In-
dividuen Sos — 444.
Summarische Uebersicht der im Verlaufe des
Jahres ### in dieser Provinz mit den Schuz-
pecken geimpften Individuen 824.