Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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und 30. September 1807 bedungen worden ist; 
4. die Erloͤse aus den vor dem 1. Oktober 
1807 veraͤußerten Produkten der eigenen Oe- 
konomie, und aus den Gewerben; 
5. die Pachtschillinge, welche vor dem 1. 
Oktober 1807 verfallen sind; 
b. die Laudemien, Relevien, Taren, Spor- 
teln und Strafen, welche vor dem 1. Ok- 
tober 1807 angefallen sind; 
7. die vor dem 1. Oktober 1807 erhobenen 
Beträge an dem Gottesberath, an Kiechen- 
stand= und Besingniß-Geldern, und an Kir- 
chenstrafen; · 
g. die vom 1. Jaͤnner bis 30. September 
1807 zuruͤckbezahlten, oder nach den angewen- 
deten Befugnissen der Aufkuͤndung inner dem ge- 
nannten Termine verfallenen Aktiv-Kapitalien; 
9. die bis zum 1. Oktober 1807 zum Be- 
hufe der Stiftungen aufgenommenen Passiv- 
Kapitalien, und erhobenen Vorschuͤsse; 
10. die Kaufschillinge, welche nach dem 
Inhalte des Kontraktes vor dem 1. Oktober 
18 erlegt werden mußten; 
11. die Kaufschillingsfristen und derselben 
Zinsen, wenn ste vor dem 1. Oktober 1807 ver- 
sallen sind; 
12. die Sustentationsbeiträge, welche den 
Se#ftungen aus Staars= Kommunal= Privat- 
Kassen, oder selbst aus den Kassen anderer 
gleich-oder ungleichartiger Stiftungen, und 
zwar in Monats= oder Quartals-Raten ver- 
ordnungsmäßig geleistet werden, und welche 
bis zum 1. Oktober 1807 verfallen sind; 
13. die bis zum 1. Oktober 1807 angefal- 
lenen freiwilligen Sustentations Beiträge; 
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14. die bis zum 1. Oltober 1807 angefal- 
lenen Schankungen, Vermaͤchtnisse und die 
verordnungsmäßigen Abzüge von Legaten zu 
frommen Zwecken; 
15. die bis zum r. Okcober 1807 erhobenen 
Akrivausstände an den Renten der vorgehen- 
den Jahre. 
B. Zur Ausgabe 
in der genannten Stückrechnung eignen sich: 
1. die vom 1. Jänner bis zum 30. Sep- 
tember 1807 mirt 2 Theilen des Jahresbetra- 
ges verfallenen Besoldungen, Funktions-Ge- 
halte und Pensionen; 
2. die bis zum 1. Oktober 1807 eneweder 
schon bestrittenen Ausgaben, oder als Retar- 
daten noch zu leistenden Zahlungen zum Be- 
hufe der Personal-und Real-Erigenz der Ad- 
ministrations-Regie als: 
die Gebühren für gestempelte Interessen- 
Scheine, 
die Deservicen der Agenten, 
die Honorarien bei den Kassen, 
die Ausgaben auf die Oekonomie und Ge- 
werbe, auf nuzbare Rechte, auf Passiv- 
Reichnisse an Sreuern, Anlagen, Laude- 
mien, Relevien und dergleichen; 
der ganze Betrag der entrichteten allgemeinen 
Kriegskosten= Umlage; 
3. die bis zum 1. Oktober 1807 bestrittenen 
Ausgaben auf die Fundation und zwar: 
a) bei den Stiftungen des Kultus 
Theile der Jahres: Ausgaben auf Oriester- 
schaft und Kirchendiener, Deputate und Zeh- 
rungen, welche in der Eigenschaft eines Funk- 
nons= Gehaltes bezogen werden;
	        
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