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und 30. September 1807 bedungen worden ist;
4. die Erloͤse aus den vor dem 1. Oktober
1807 veraͤußerten Produkten der eigenen Oe-
konomie, und aus den Gewerben;
5. die Pachtschillinge, welche vor dem 1.
Oktober 1807 verfallen sind;
b. die Laudemien, Relevien, Taren, Spor-
teln und Strafen, welche vor dem 1. Ok-
tober 1807 angefallen sind;
7. die vor dem 1. Oktober 1807 erhobenen
Beträge an dem Gottesberath, an Kiechen-
stand= und Besingniß-Geldern, und an Kir-
chenstrafen; ·
g. die vom 1. Jaͤnner bis 30. September
1807 zuruͤckbezahlten, oder nach den angewen-
deten Befugnissen der Aufkuͤndung inner dem ge-
nannten Termine verfallenen Aktiv-Kapitalien;
9. die bis zum 1. Oktober 1807 zum Be-
hufe der Stiftungen aufgenommenen Passiv-
Kapitalien, und erhobenen Vorschuͤsse;
10. die Kaufschillinge, welche nach dem
Inhalte des Kontraktes vor dem 1. Oktober
18 erlegt werden mußten;
11. die Kaufschillingsfristen und derselben
Zinsen, wenn ste vor dem 1. Oktober 1807 ver-
sallen sind;
12. die Sustentationsbeiträge, welche den
Se#ftungen aus Staars= Kommunal= Privat-
Kassen, oder selbst aus den Kassen anderer
gleich-oder ungleichartiger Stiftungen, und
zwar in Monats= oder Quartals-Raten ver-
ordnungsmäßig geleistet werden, und welche
bis zum 1. Oktober 1807 verfallen sind;
13. die bis zum 1. Oktober 1807 angefal-
lenen freiwilligen Sustentations Beiträge;
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14. die bis zum 1. Oltober 1807 angefal-
lenen Schankungen, Vermaͤchtnisse und die
verordnungsmäßigen Abzüge von Legaten zu
frommen Zwecken;
15. die bis zum r. Okcober 1807 erhobenen
Akrivausstände an den Renten der vorgehen-
den Jahre.
B. Zur Ausgabe
in der genannten Stückrechnung eignen sich:
1. die vom 1. Jänner bis zum 30. Sep-
tember 1807 mirt 2 Theilen des Jahresbetra-
ges verfallenen Besoldungen, Funktions-Ge-
halte und Pensionen;
2. die bis zum 1. Oktober 1807 eneweder
schon bestrittenen Ausgaben, oder als Retar-
daten noch zu leistenden Zahlungen zum Be-
hufe der Personal-und Real-Erigenz der Ad-
ministrations-Regie als:
die Gebühren für gestempelte Interessen-
Scheine,
die Deservicen der Agenten,
die Honorarien bei den Kassen,
die Ausgaben auf die Oekonomie und Ge-
werbe, auf nuzbare Rechte, auf Passiv-
Reichnisse an Sreuern, Anlagen, Laude-
mien, Relevien und dergleichen;
der ganze Betrag der entrichteten allgemeinen
Kriegskosten= Umlage;
3. die bis zum 1. Oktober 1807 bestrittenen
Ausgaben auf die Fundation und zwar:
a) bei den Stiftungen des Kultus
Theile der Jahres: Ausgaben auf Oriester-
schaft und Kirchendiener, Deputate und Zeh-
rungen, welche in der Eigenschaft eines Funk-
nons= Gehaltes bezogen werden;