Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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die Ausgaben fuͤr diejenigen Jahrtage und 
Stiftungen, welche vor dem 1. Oktober 1807 
gehalten worden sind; 
die Kosten der bis zum 1. Oktober 1807 
angeschaften Bedürfnisse an Wachs, Ochl, 
Wein, Oblaten, Holz, für Paramente, Kir- 
chenzierden und Gerdhhschaften; 
die unzertrennlichen Kosten der im Jahre 
1807 vorgenommenen Reparationen der Ge- 
bäude und der neuen Bauten; 
die Auslagen für Kirchenkalender und Chri- 
stenlehr= Schankunzen; 
die bis zum r. Okkober 1#807 ausgellehenen 
Akrio-Kapitalien, geleisteten Vorschüsse und 
heimbezahlten Passiv-Kapitalien; 
die bis zum r. Oktober r80 bewilligten 
Nachldsse, wenn der nämliche Berrag uncer 
den Einnahmen begriffen ist; 
die vom 1. Jänner bis zum 1. Oktober 
1807 an die Kirchenkonkurrenz-Kasse zum 
Behufe der Personal= und Real- Erigenz des 
Kirchenadministrationsrachs in München, ent 
weder mitrel= oder unmirtelbar geleisteten Zu- 
schuͤsse; 
die bis zum 1. Oktober 1807 geleisteten 
Beitraͤge in die Filialstiftungskassen zur Be- 
friedigung der Personal= und Real- Exigenz 
der Suftungs-Kuratelen —. 
b) bei den Stiftungen der Schulen: 
Da bei den Administrationen des der Er- 
ziehung und dem Unterrichte gewidmeten Ver- 
mögens die Rechnungen bereits schon nach 
dem kaufe des Etats-Jahres gestellt werden; 
so kann bei denselben auch keine Srtückrechnung 
eimreren. —- 
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Wenn aber die Rechnungen einiger Lokal- 
schulfonds bisher noch nach dem Laufe des 
Kalender= Jahres gestellt worden seyn sollten: 
so muß bei denselben gleichfalle eine Stückrech= 
nung unter analoger Anwendung der hiedurch 
bezeichneten Verrechnungs-Weise angefertiget 
werden — 
c) bei den Stiftungen der Wohl- 
thátigkeit 
2 Theile der Funktions= Gehalte für die Oe- 
konomen, Aerzte, Hebammen, und dergleichen; 
die ganze Größe des bis zum 1. Oktober 
1807 bezahlten Almosens an Geld= und Na- 
turalien, der verfallenen Geld-Surrogate 
für die Natural-Verpflegung, der bestrictenen 
Ausgaben auf Kleidung, Betefürnituren, 
Apotheker, Kur und Begräbniß= Kosten, 
der Ausgaben auf die Haushaltung durch alle 
Theile der Erigenz, und der Ausgaben auf 
die Artribute und Nebenzwecke der Stiftungen. 
VIII. In die Rechnung des Ecats-Jahres 
1803 werden von dem Jahret 1807 uͤber- 
nommen — 
a) an Einnahmen: 
1. die im Laufe des Monats September 
1807 verfallenen Zinse von Abtiv-Kapitalien. 
Dieser Fall tritt bei allen aus dem Ver- 
moͤgen der Stiftungen des Kultus in der Pro- 
vinz Baiern ausgeliehenen sogenannten ge- 
meinen Aktiv-Kapitalien ein, wofuͤr 
die Zinszeit auf Michaelis geseze ist. 
Von diesen Kapitalien werden selbst in dem 
Falle, wenn dieselben erst im Laufe der ersten 
— Monate des Jahres 1307 ausgeliehen wor- 
den sind, die bis zum ersten Oktober 1907 ver- 
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