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die Ausgaben fuͤr diejenigen Jahrtage und
Stiftungen, welche vor dem 1. Oktober 1807
gehalten worden sind;
die Kosten der bis zum 1. Oktober 1807
angeschaften Bedürfnisse an Wachs, Ochl,
Wein, Oblaten, Holz, für Paramente, Kir-
chenzierden und Gerdhhschaften;
die unzertrennlichen Kosten der im Jahre
1807 vorgenommenen Reparationen der Ge-
bäude und der neuen Bauten;
die Auslagen für Kirchenkalender und Chri-
stenlehr= Schankunzen;
die bis zum r. Okkober 1#807 ausgellehenen
Akrio-Kapitalien, geleisteten Vorschüsse und
heimbezahlten Passiv-Kapitalien;
die bis zum r. Oktober r80 bewilligten
Nachldsse, wenn der nämliche Berrag uncer
den Einnahmen begriffen ist;
die vom 1. Jänner bis zum 1. Oktober
1807 an die Kirchenkonkurrenz-Kasse zum
Behufe der Personal= und Real- Erigenz des
Kirchenadministrationsrachs in München, ent
weder mitrel= oder unmirtelbar geleisteten Zu-
schuͤsse;
die bis zum 1. Oktober 1807 geleisteten
Beitraͤge in die Filialstiftungskassen zur Be-
friedigung der Personal= und Real- Exigenz
der Suftungs-Kuratelen —.
b) bei den Stiftungen der Schulen:
Da bei den Administrationen des der Er-
ziehung und dem Unterrichte gewidmeten Ver-
mögens die Rechnungen bereits schon nach
dem kaufe des Etats-Jahres gestellt werden;
so kann bei denselben auch keine Srtückrechnung
eimreren. —-
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Wenn aber die Rechnungen einiger Lokal-
schulfonds bisher noch nach dem Laufe des
Kalender= Jahres gestellt worden seyn sollten:
so muß bei denselben gleichfalle eine Stückrech=
nung unter analoger Anwendung der hiedurch
bezeichneten Verrechnungs-Weise angefertiget
werden —
c) bei den Stiftungen der Wohl-
thátigkeit
2 Theile der Funktions= Gehalte für die Oe-
konomen, Aerzte, Hebammen, und dergleichen;
die ganze Größe des bis zum 1. Oktober
1807 bezahlten Almosens an Geld= und Na-
turalien, der verfallenen Geld-Surrogate
für die Natural-Verpflegung, der bestrictenen
Ausgaben auf Kleidung, Betefürnituren,
Apotheker, Kur und Begräbniß= Kosten,
der Ausgaben auf die Haushaltung durch alle
Theile der Erigenz, und der Ausgaben auf
die Artribute und Nebenzwecke der Stiftungen.
VIII. In die Rechnung des Ecats-Jahres
1803 werden von dem Jahret 1807 uͤber-
nommen —
a) an Einnahmen:
1. die im Laufe des Monats September
1807 verfallenen Zinse von Abtiv-Kapitalien.
Dieser Fall tritt bei allen aus dem Ver-
moͤgen der Stiftungen des Kultus in der Pro-
vinz Baiern ausgeliehenen sogenannten ge-
meinen Aktiv-Kapitalien ein, wofuͤr
die Zinszeit auf Michaelis geseze ist.
Von diesen Kapitalien werden selbst in dem
Falle, wenn dieselben erst im Laufe der ersten
— Monate des Jahres 1307 ausgeliehen wor-
den sind, die bis zum ersten Oktober 1907 ver-
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