Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Königtich-Baierisches

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Regzgierungsblat  t.

 

VI.  Stück.  München,  Mittwoch  den  10.  Februar  1808.

 

 

Probinzial-Verordnung.

 

(Steuermandat  für  die  Provinz,  Bajerm  im  Etats-Jahre
  1803.
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Baiern.

Jn  Erwägung  der  vorliegenden  ordentlichen
und  außerordentlichen  Staatsbeduͤrfnisse  haben
  Wir  auf  Antrag  Unseres  Ministeriume  der
Finanzen,  und  nach  vorläusigem  Benehmen
mit  den  Verordneten  Unserer  lieben  und  getreuen
  tandschafr,  über  die  in  der  Provinz
Baiern  für  gegenwärtiges  Etatsjahr  zu  erbebenden
  Sreuern  und  andere  Staats-Beitrage

  beschlossen,  und  beschliessen  Wir  wiefolgt:


I.  Bestimmung  der  Steuerschuldigkeit
  aller  Klassen.

G.  1.  Shmmrliche  tandgerichts=  und  Hofmarks-Unterrhauen
  in  Altbaiern,  welcheden
  Bauermtand  ausmachen,  oder  doch  demselben
  in  Ansebung  der  Beskenerung  bisber
beigezdblet  worden  sind,  haben  in  den  nachbin
  näher  bestimmten  Jielen  fünf  ganze  tandsteuern
  zu  entrichten.

C.  2.  Eben  so  sollen  in  den  Herrschaftem
Alt-  und  Neufrauenhofen,  in  den

ebemal  der  Oberpfals  —  nunmebr  aber  der-Previnz

  Baiern  einverleibten  Nichterämtern
Salern  und  Zeitlarn,  und  in  dem  zum
tandgerichte  Schongau  gehörigen  Orte  Epsach

  fünf  ganze  Steuern,  wie  sie  daselbst

bisber  bestanden  habern,  erhoben  werden.
G.  3.  Im  Verbältnisse  zu  den  in  Altbaiern
festgesezten  landsteuern  sollen  nach  einem  axprorimativen

  Anschlage-Ka)

  in  der  ehemaligen  Grafschaft  Haag,  in
der  Stadt  Mühldorf,  nebst  Burgfrieden,
  und  bei  der  Bawernschaft  um
Freising  die  Hälfte;

b)  in  den  ebematigen  Graf:  und  Herrschaften
  Werdensels,  Burgrain,  Ibßmaningund
  Hobenwaldeck  ein
Drittbeil;

c)  in  dem  Freissngischen  Stadeburgfrieden
  ein  Viertheil;  und

d)  in  der  Grafschaft  Hobenschwangau,
daum  in  den  zum  tandgerichte  Schongau
gebörigen  Ortschaften  Ober=  und  Unrer-Hohenfurtb,
  Schwabsoien,
Hobenwarth,  techmühlen,  Buchbof
  und  techsberg  zwei  Fünstbeile

eines  dortigen  Steuersimplums  elner  einfachen

tandsteuer  in  Alebaiern  gleichgebalten,  undbiese
  respektiven,  provisorisch  bestimmten  Steuersimpla
  in  den  genannten  Inklaven  eben-26