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Verzeichniss der verâuscerten Staats- Realitãten in dem Rentamts- Bezirke N.
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3 S 2 die Renten, oder heben-
5 E— Indemnirations- Bereiti regulirte Abgaben.
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Beilage ll. der grundberrlichen Renten aus eben so vie-
len abgesonderten Tabellen.
Instruktion Wenn die Fassions= Steller Zweifel über
die lage eines Orts — in diesem, oder jenem
zur Verfassung d · -
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tm gewiesen, hieruͤber von den Rentaͤmtern Auf-
1. Für jede Gattung von Renten sind ab= schluß zu erbolen.
3. Wie aus den Formularien von Nro. I.
gesonderte Fassionen zu verfassen, und zwar
nach folgenden sechs. Haupt-Abtheilungen: bis V. erbellet, mussen die eingelnen Zahl=
pflichtigen mir ihren Haus; und Familien-=
I. Gerichts=
II. Grund= Namen aufgezähler werden.
III. Lehen- Die Reihenfolge derselben ist willkuͤhrlich;
IV. Zehend- nur sind die Bewohner der nämlichen Ort-
V. Zinsberrliche Nenten, und schaft jedesmal unmittelbar nacheinander, und
VI. Reuten aus der Oekonomie. nach vorausgeseztem Namen der Ortschaft vor-
zurragen.
1 vrrten v wa 4. Jede Rente ist nach ihrem saalbuchs-
h Ebriften. mäßigen jährlichen Betrage anzugeben. Da
2. Für jeden der gegenwärtig bestehenden aber die tandemien und Relevien nicht jähr-
Renramts Bezirke muß eine abgesonderteFaf lich anfallen, so ist birvon der Berrag auf
stons-Tabelle eingereicht werden; wenn also ein Jahr nach folgenden Normen auszumit-
1#.B. die Grundholden in mebreren Rentamts= teln, und in den Fassionen vorzutragen:
Bezirken jerstreut liegen, so bestehet die Fassion Von dem zulezt erhobenen taudemiun (ein-
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