Contents: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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ben daher sich hienach zu achten. 
den 16. Februar 1808. 
Königliches General-andes 
Kommisseriat, als Prooinztal, 
Etats-Kuratel. 
Freiherr von Weichs. Neumaoyr. 
von. Schwaiger. 
München 
(Den Brandschadens-Ersaz für das Jahr 1807 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Nach Inhalt der nächstfolgenden, von der 
königlichen Landes -Direktion dahier aller- 
Inddigst ratifizirten Brandschadens-Ersazes- 
Konkurrenz-DTabelle treffen für das Jahr r307 
auf das Hundert Gulden 8 kr., welches 
den königlich = Baierischen Landgerichten, 
und anderen geeigneten Behörden zum Be- 
hufe des zu beschleunigenden Konkurrenz-Bei- 
triebes hiemic vorläufig, und unter dem Be- 
merken erbfner wird, daß der in der nächst- 
solgenden Tabelle angezeigte Einbringungs- 
Termin von acht Wochen vom Tage dieser 
Bekanmmachung zu laufen anfängt. 
Muͤnchen den 24. Februar 1808. 
Königliche Brandassekuranz= Kom- 
mission für Batern, Oberpfalz 
und Neuburg. 
Schrödl. 
Gißair. 
(Die Errichtung einer Spezlal-Kloster-Kommis- 
sion betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Wird den sämrlichen bandgerichten, Rent- 
a#mtern, Kommissarien und Administratoren der 
aufgelösten, oder bestehenden ständischen, und 
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nicht stäͤndischen Kloͤster und Stifter hie- 
mit eroͤffnet, daß Seine koͤnigliche 
Majestaͤt zur Berichtigung der in Kloster- 
sachen noch räckständigen Geschäfte eine en 
gene Kommissson, bestellend ausdem Generab 
Kommissariate von Baiern, dem Direktor der 
staatswirthschaftlichen Depucation, von Neu- 
mayr, und dem geheimen Zentral-Rech- 
nmungs-Kommissäe der Finanzen, von Ap#- 
pell, angeordner haben. 
Die genannten Behörden erhalken sofort 
den Auftrag, die Befehle der unterzeichne= 
ten Stelle ohne Aufschub streng zu befolgen, 
und sich in allen Fällen, welche das ständische 
oder nicht ständische Klosterwesen fürs Ver- 
Jangene oder Gegenwärtige betreffen, nur 
an dieselbe directe zu wenden, und die geeig- 
neten Beschlüsse zu erwarren. München den 
19. Februar 1808. 
Königliches General= bandes- 
Kommissariat, als Spezial: Kom- 
mission in Klostersachen. 
· Freiherr von Weichs. 
Reger. 
  
Beförderung. 
  
Seine königliche Majestät haben vermss 
allerhöchster Entschliessung vom 7. Februar 
l. J. den Friederich Haub zum geheimen Se- 
kretär bei Allerhöchstihrem vielgeliebtesten Soh-- 
ne, des Herrn Kronprinzen königlicher Hoheir, 
mit dem Range, und der Uniform eines ge- 
heimen Departements= Sekretärs, allergnä- 
digst zu erneynen geruhe.
	        
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