Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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ben ist; jedoch ist die Stickerei nach dem Muster 
anter Ziser 2. zur Vorschrift zu nehmen, und 
die Epauletten bleiben weg. " 
Frack. Wie die vorige Klasse; jedoch mit 
der Siickerei nach Zifer 2. auf dem liegenden 
Kragen. 
Der Oberrechnungs Kommissär 
trägt eben dieselbe Uniforme und Frack; je- 
doch ohne Bouillons auf dem Hute und an 
dem Degengehänge. 
3. Der Kassier, die Sekretäre, 
Rechnungs-Kommissäre, der Regi 
strator und Expedittor, dann die Unter- 
Inspektoren und Oberbeamtenerster 
Klasse tragen dieselbe Uniforme, wie oben 
vorgeschrieben ist; jedoch mit der Stickerei 
nach Zifer 3, und ohne Bouillons auf dem 
Hute und an dem Degenquasten. 
Frack. Wie oben; jedoch mit der Sri- 
ckerei nach Zifer 3. 
4. Die Kalkulatoren, Kasse; und 
Polleten = Kontrolleurs, dann die 
Oberbeamten zweiter Klasse, Hall- 
verwalter und Maut-Kontrolleurs 
erster Klasse tragen die nämliche Uniforme, 
wie die vorigen; jedoch mit der Stickerei nach 
Zifer J. auf Kragen und Aermel-Aufschlägen, 
ehne gestickte Tascherklappen. 
Frack. Wie oben, mit der Stickerei nach 
Zifer 4. auf dem Kragen. 
§. Die Direktions= Offizianten, 
dann die Maut-Kontrolleurs zweiter 
Klasse, Beimautner und Wagmei- 
ster haben die nämliche Uniforme und Frack, 
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wie die vorige Klasse; aber mit der Stickerei 
nach Ziser 5. Die 4. und §. Klasse haben 
die Hutquasten und Degengehänge ohne 
Bouillons. 
6. Die Kanzellisten, dann Maut- 
Schreiber und Stationisten rrägen 
gleiche Unisorme, wie die obigen; jedoch mit 
der Stickerei nach Zifer 6; das Degengehänge 
und die Hurkordons sind von weisser Seide, 
und die Quasten an beiden mit Silbersaden 
eingemischt. 
7. Die Praktikanten und Diurni- 
sten tragen keine Uniforme. 
83. Die Kleinstationisten und Mau#n 
Diener reragen zur Dienstkleidung einen 
hechtgrauen Rock, mit einer Reihe weiß-metal- 
lener Knöpfe und einem stehenden Kragen von 
dunkelblauem Tuche, welcher mit einem 3 Li- 
nien breiten silbernen Börtchen eingefaßt ist; 
einen Säbel mit stählernem Griffe, an einer 
schwarzen über die Schulter hängenden Kuppel, 
worauf vorne an der Brust ein weiß, metallener 
Schild mit Unserem Namenszuge M. J. an- 
gebracht ist. Hutquasten und bort · pée sind 
von weisser Seide ohne Silber. 
Der Direktor und die Ober-Inspektoren 
haben daruͤber zu wachen, daß diese Bestim- 
mungen durchgehends genau beobachtet und 
in keinem Grade uͤberschritten werden. 
München den 11. März 1808. 
Max Josepb. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kbniglichen allerhcbsten Befehl 
G. Geiger. 
(Mit einer Abbildung.)
	        
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