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ben ist; jedoch ist die Stickerei nach dem Muster
anter Ziser 2. zur Vorschrift zu nehmen, und
die Epauletten bleiben weg. "
Frack. Wie die vorige Klasse; jedoch mit
der Siickerei nach Zifer 2. auf dem liegenden
Kragen.
Der Oberrechnungs Kommissär
trägt eben dieselbe Uniforme und Frack; je-
doch ohne Bouillons auf dem Hute und an
dem Degengehänge.
3. Der Kassier, die Sekretäre,
Rechnungs-Kommissäre, der Regi
strator und Expedittor, dann die Unter-
Inspektoren und Oberbeamtenerster
Klasse tragen dieselbe Uniforme, wie oben
vorgeschrieben ist; jedoch mit der Stickerei
nach Zifer 3, und ohne Bouillons auf dem
Hute und an dem Degenquasten.
Frack. Wie oben; jedoch mit der Sri-
ckerei nach Zifer 3.
4. Die Kalkulatoren, Kasse; und
Polleten = Kontrolleurs, dann die
Oberbeamten zweiter Klasse, Hall-
verwalter und Maut-Kontrolleurs
erster Klasse tragen die nämliche Uniforme,
wie die vorigen; jedoch mit der Stickerei nach
Zifer J. auf Kragen und Aermel-Aufschlägen,
ehne gestickte Tascherklappen.
Frack. Wie oben, mit der Stickerei nach
Zifer 4. auf dem Kragen.
§. Die Direktions= Offizianten,
dann die Maut-Kontrolleurs zweiter
Klasse, Beimautner und Wagmei-
ster haben die nämliche Uniforme und Frack,
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wie die vorige Klasse; aber mit der Stickerei
nach Ziser 5. Die 4. und §. Klasse haben
die Hutquasten und Degengehänge ohne
Bouillons.
6. Die Kanzellisten, dann Maut-
Schreiber und Stationisten rrägen
gleiche Unisorme, wie die obigen; jedoch mit
der Stickerei nach Zifer 6; das Degengehänge
und die Hurkordons sind von weisser Seide,
und die Quasten an beiden mit Silbersaden
eingemischt.
7. Die Praktikanten und Diurni-
sten tragen keine Uniforme.
83. Die Kleinstationisten und Mau#n
Diener reragen zur Dienstkleidung einen
hechtgrauen Rock, mit einer Reihe weiß-metal-
lener Knöpfe und einem stehenden Kragen von
dunkelblauem Tuche, welcher mit einem 3 Li-
nien breiten silbernen Börtchen eingefaßt ist;
einen Säbel mit stählernem Griffe, an einer
schwarzen über die Schulter hängenden Kuppel,
worauf vorne an der Brust ein weiß, metallener
Schild mit Unserem Namenszuge M. J. an-
gebracht ist. Hutquasten und bort · pée sind
von weisser Seide ohne Silber.
Der Direktor und die Ober-Inspektoren
haben daruͤber zu wachen, daß diese Bestim-
mungen durchgehends genau beobachtet und
in keinem Grade uͤberschritten werden.
München den 11. März 1808.
Max Josepb.
Freiherr von Hompesch.
Auf kbniglichen allerhcbsten Befehl
G. Geiger.
(Mit einer Abbildung.)