Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Mönzanleihen rc., serners die zu 2, 23, 3 
und 3 Prozent stehende Freysinger: Kapita- 
lien der inländischen Gldubiger, und vor der 
Hand bis Wir wegen den PassauerKammeral" 
und Dom#kapitlischen Schulden die weitere 
Besiimmungen erlassen, die auf z und 31# 
Prozent stehenden Passauer-Aerarial = oder 
Landsteuer-Kasse: Kapitalien der inländischen 
Gläubiger Aneheil nehmen. Bei den 2 Per- 
zentigen ist das 100 fl. auf so fl., bei den 
2 Prozentigen auf 62 fl. zo kr., bei den 
3 Prozentigen auf 75 fl., und bei den 32 
Prozentigen auf 87 fl. zo kr., jedoch durch- 
gehends mit Erhöhung der Zinsen auf 4 Pro- 
zent umzuschreiben. 
5. Unsere Provinzial: Schulden: Tilgungs- 
Kommission hat nach den obigen Bestimmun- 
gen und nach der ihr heute gegebenen Vor- 
schrift der Formen die neuen Obligationen 
auszufertigen, welche von dem Vorstande, 
und von Unseren zwei Kommissarien, dann 
von dem Kassier und dem einschlägigen Kon- 
trolleur zu unterzeichnen önd. Sie darf aber 
keine einzige neue Obligation ausstellen, wo- 
für nicht die alte ursprüngliche, oder die nach 
seitherigen gerichtlichen Amorelzirungen schon 
manchmal ausgefertigte neueren Assekuratio= 
nen, nebst allen Ankunftstiteln und Traus- 
portbriefen, eingeltesert werden. 
Wer also keine alte ursprüngliche Obliga- 
tion, oder keine neue furrogirende Assekuration 
in Handen hat, hat sich in Zeiten an die 
einschlägige Gerichtsbehörde zu wenden, um 
mit den norhwendigen Rechtsförmlichkeiten 
die gerichtliche Amortizirung zu bewirken. 
  
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6. Der Termin zu den obigen Umschrel- 
bungen bleibt bis zum lezten September die- 
ses Jahres offen, weil gegen Ende des heuri- 
gen Kalender-Jahres schon die erste Verloo?2 
sung vorgenommen werden wird. « 
Gegenwaͤrtige Unsete allerhoͤchste Ent- 
schliessung ist durch das Regierungeblatt be- 
kannt zu machen, und Unsere hiesige Pro- 
vinzial- Schulden--Tilgungs-Komwission 
hat dieselbe in Vollzug zu sezen. München 
den 20. März 1808. 
Max Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
G. Geiger. 
(Die abgewürdigten Feiertage in der Provinz Tirol 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Es sind in dem Mandate über die abge- 
würdigten Feiertage schon alle Gründe ausge- 
führt worden, welche Seine Masestckt be- 
wogen haben, die übergrosse Anzahl müssiger 
Tage in der Provinz Tirol zu vermindern, 
und diese Gründe bestanden hauptsächlich da: 
rin, daß eines Theils die Hindernisse, welche 
der Bildung richtiger Begriffe über wahre 
Gottesverehrung unter dem Volke entgegen 
stehen, gehoben, anderen Theiles die Erwerbs- 
quellen für den Unterhalt der Unterthanen ver- 
mehrt werden sollten. 
Obgleich man mit allem Grunde hätte er- 
warten sollen, daß die Ueberzeugung von den 
edlen und gemeinnuzigen Absichten, welche 
die Herabwürdigung der Feiertage veranlaßten,
	        
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