855
senen Monats, den Joseph Schiller, Müller
zu Natternberg gegen die Gemeinde daselbst,
wegen verweigerten Gemeinde-Eigenthums-
Aneheiles, betrefsend, und auf die hierin ent-
haltene Anfrage: ob die Préäjudizial= Frage,
ob dieser, oder jener Jura communitatis gau-
dire, oder nicht, — zur Kompetenz der Ju-
stiz- oder der Kultur-Stelle gehoͤre“ —
folgendes:
Da schon die Zivil-Geseze (cod civ. p. v.
cap. 3. G. 4.) die Prjudizial-Klage über
die duaestionem Status, wenn sie nur inci-
denter mit einer anderen Klage, als Titel der-
selben, vorgebracht wird, zugleich nebst dem
Haupt-Punkte, und vor der Behörde, wohin
dieser gehörig ist, behandeln und beurtheilen
lassen; und da im gegenwärtigen Falle die
Klage des Müllers zu NRatternberz um gleich-
heitlichen Antheil an den zur Kultur vertheil-
ten Gemeinde= Gründen einen bereits schon
einmal von den Kultur= Stellen behandelten,
und nach Unseren allerhöchsten Verordnungen
dahin kompetirenden Gegenstand betrifft, — so
kann auch die im gegenwärtigen Streite mit
angebrachte Prjudizial-Frage über die Qua-
lität der Mitgemeinschaft, als ein ohne weit-
läufiger Kognition leiche zu entscheidender Titel,
nicht von der Hauptsache selbst getrennt, son-
dern muß (wenn anders nicht Sereite aus
Streiten gebildet, und diese verewiget werden
wollen) mit ihr, und vor der Behörde, wo-
hin diese gehört, auch entschieden werden.
Unser Hofgericht hat sich hienach in diesem
und ähnlichen Fällen zu achten, und erhaält
9855
die eingesendeten Akten-Stücke zur geeigneten
Verfügung zurück.
Munchen den 22: Februar 180#8.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
von Krempelhuber.
(Den Prüfungs-Konkurs für Auditors-Stellen
betreffnd.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Da, vermäg allerhöchsten Reskrips vom 30.
vorigen Monats, vier Supernumerär-Aditoren
mit dem herkömmlichen Gehalte von monatli-
chen 3a fl. und ¾ fl. Quartier: Geld angestellt,
und zu dem Ende ein förmlicher Prüfungs=
Konkurs ausgeschrieben werden soll, so wird
dieses zur allgemeinen Wissenschaft mit dem
Anhange hiemit bekanm gemacht, daß der
Prüfungs-Tag auf den 30. künftigen Monats
Mai bestimmt worden sey, und die Konkur-
renten mit den nöthigen Legitimirungs-Urkun-
den, sowohl inrechtswissenschaftlicher Hinsiche,
als auch wegen allenfallsiger Kenntniß der fran-
zösischen oder italienischen Sprache, versehen,
bei den eigends ernannten Prüfungs-Kommis-
sären auf dem gewöhnlichen Kommissions-Zim'
mer des General-Auditoriats Morgens um
. Uhr dahier sich gehörig zu melden haben.
Muͤnchen den 9. April 1808.
Königliches General-Auditoriat.
Graf Morawitzky.
Narciß.