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Königlich= Baierisches
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Regierungsblatt.
XX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 11. Mai. 1803.
Allgemeine Verordnung.
(Die Uniformirung des Salinen-Personals be-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batjern.
Nachdem Wir beschlossen haben, für Unser
Salinen-Personal eine eigene Uniforme zu
bestimmen; so wollen Wir für dasselbe nach
den verschiedenen Abstufungen nachfolgende
Vorschriften festsezen:
1) Dieerste Klasse trägt als Gala-
Uniforme ein Kleid von dunkelblauem Tu-
che, mit skebendem Kragen, Aermel-Aufschlá=
gen und Unterfutter von gleicher Farbe.
Kragen, Aufschläge und Taschenklappen
sind nach dem unter Ziffer 1. vorgezeichneten
Muster in der bemerkien Breite in mattem
Golde gestlckt.
Das Kleid bat eine Reiße vergelderer, mit
dem gekrönnten 5wen bezeichneter Knöpfe, so
wie die Weste, welche, nebst den Beinklei-
dern, von weissem Tuche ist.
Das Degengehänge ven Gold mit Bouil-
lons, ohne eingemischte Seide von einer an-
deren Farbe.
Die Hutschlinge und Quasten von Bouil-
lons.
Die Kokarde nach der Vorschrift.
Frack. Von dunkelblauem Tuche, mie
liegendem Kragen, Aermel-Aufschlägen und
Unterfutter von gleicher Farbe.
Die Kuöpfe wie bei der Gala= Uniforme;
die oben vorgeschriebene Stickerei nur aufs
dem Kragen.
Die Unterkleider nach Willkübr.
Zu dieser Klasse gebören: der General-=
Administrator der Salinen, und der
Direktor des Salinenratbs. Ersterer
trägt auf der Gala-Uniforme zur Unterschei-
dung zwei goldene Epanletten, mit Bonillons,
und goldgekrönten Medaillons von bimmel-
blauem Samme, auf welche Unser Namens-
zug in Silber gestickt ist.
a) Die zweite Klasse trägt die nämii-
che Gala-Uniforme und Frack, wie die
erste, so wie die übrigen Uniformsstücke.
Nur unterscheidet sse sich in der Srickerei,
welche nach dem Muster unter Ziffer 2 anzu-
wenden ist. In diese Klasse reihen sich: die
Salinenrätbe, der dermalige Direk-
tor des Salzoberamts zu Hall, und die
Salinen-Ober-Inspektoren.
3) Die driete Klasse bat eben dieselbe
Unifsorme, Frack und übrigen Uniforms-
stücke, wie die obige. Jedoch unterscheider
60%